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Österreichischer Rundfunk (71451a) | Stellenausschreibung Bestellung eines Mitglieds des Stiftungsrates 24.08.2026

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Stellenausschreibung: Bestellung eines Mitglieds des Stiftungsrates

Ausgeschriebene Stelle
Mitglied des Stiftungsrates
Ende der Bewerbungsfrist
Montag, den 07. September 2026
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Organisation
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport - Abteilung I/10 - Medienangelegenheiten
Übermittlung
E-Mail
medienrecht@bmwkms.gv.at

Veröffentlicht auf EVI am 24.08.2026

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Ausschreibung zur Interessentinnen- und Interessentensuche für die Bestellung 
eines Mitglieds des Stiftungsrates des Österreichischen Rundfunks

GZ 2026-0.686.803

Da ein bisheriges Mitglied des Stiftungsrates seine Funktion zurückgelegt hat, ist gemäß § 20 Abs. 4 des ORF-Gesetzes unverzüglich für den Rest der Funktionsperiode ein neues Mitglied zu bestellen.

Es werden daher gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 und Abs. 1a bis 1c des ORF-Gesetzes Interessentinnen und Interessenten für die Funktion eines Mitglieds des ORF-Stiftungsrates eingeladen, ihre Bewerbung bis längstens 

7. September 2026

per Email medienrecht@bmwkms.gv.at an die Abteilung I/10 - Medienangelegenheiten im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zur oben angeführten Geschäftszahl zu übermitteln.

Modalitäten der Bewerbung

Gemäß § 20 Abs. 1c ORF-G ist vor der Bestellung des Mitglieds des Stiftungsrates eine öffentliche Ausschreibung zu veranlassen. Die Bundesregierung hat in der Folge anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien eine Auswahl zu treffen, die im Sinne der Vorgaben in § 20 Abs. 1a und 1b ORF-G die fachliche Qualifikation zur Besorgung der Aufgaben des Stiftungsrates (vgl. § 21 ORF-G) zu beachten hat.

Unterlagen und Belege

Die Bewerbungsunterlagen sollten unbedingt unter Einhaltung der nachfolgenden Gliederung die folgenden Angaben enthalten. Es wird ersucht, die Unterlagen in einem bearbeitbaren Dokumentenformat zu übermitteln.

A. Angaben zur Person:

  1. Persönliche Daten (Geburtsdatum, berufliche Funktion bzw. Aufgabe) und hierbei insbesondere Ausführungen konkret zu den in § 20 Abs. 1a ORF-G geregelten Anforderungen, dh. inwieweit die Bewerberin bzw. der Bewerber
    1. die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweist und
    2. über umfassende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes verfügt oder sich auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Bildung hohes Ansehen erworben hat;
  2. Darstellung über die in § 20 Abs. 1b ORF-G angesprochene Expertise in einem der folgenden Bereiche: Betriebswirtschaft, Controlling, Medienwirtschaft, Kommunikation, Technologie und Innovation sowie Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht;
  3. persönlich unterschriebene Erklärung der Person, dass bei ihr keine Unvereinbarkeit gemäß § 20 Abs. 3 ORF-G vorliegt, die einer Bestellung und der Ausübung der Funktion entgegensteht.

Auswahl

Gemäß § 20 Abs. 1a bis 1c ORF-G wird von der Bundesregierung auf der Grundlage der eingelangten Bewerbungen eine Person bestellt. Die Bundesregierung hat dabei gemäß § 20 Abs. 1b ORF-G dafür zu sorgen, dass in den Bereichen Betriebswirtschaft, Controlling, Medienwirtschaft, Kommunikation, Technologie und Innovation sowie Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht ausreichende Expertise gegeben ist. Die Bundesregierung hat weiters die facheinschlägige Ausbildung, Dauer und Art der Berufserfahrung sowie die Kenntnisse im jeweiligen Bereich zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat ferner gemäß § 30f ORF-G bei der Zusammensetzung des Stiftungsrats auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter Bedacht zu nehmen.

Der Text des geltenden ORF-Gesetzes ist im Internet unter https://www.ris.bka.gv.at/ abrufbar.

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport