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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich

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Stellenausschreibung: Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich

Ausgeschriebene Stelle
Richter:innen
Ende der Bewerbungsfrist
Freitag, den 02. Oktober 2026
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Organisation
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Personalmanagement
Übermittlung
Post
(Haus 6, 1. Stock), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
E-Mail
lad2-lvg@noel.gv.at

Veröffentlicht auf EVI am 31.08.2026

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Gruppe Landesamtsdirektion 
Abteilung Personalmanagement 
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 

LAD2-DRN-46/029-2026

Ausschreibung

Die NÖ Landesregierung ernennt gemäß § 2 Abs. 3 des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes (NÖ LVGG), LGBl. 0015 in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026

weitere Richterinnen und Richter
des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich.

Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Organisation und Zuständigkeit des NÖ LVwG sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (B‑VG) und im NÖ LVGG verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richterinnen und Richter des NÖ Landesverwaltungs-gerichtes werden in der durch den Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des NÖ Landesverwaltungsgerichtes erlassenen Geschäftsverteilung festgelegt.

Das Landesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in St. Pölten und verfügt über Außenstellen in Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl. Es ist beabsichtigt, die Stellen am Sitz des Landesverwaltungsgerichtes in St. Pölten und an den Außenstellen Wiener Neustadt und Zwettl zu besetzen.

Als Richterin oder als Richter ernannt werden darf nur, wer neben der persönlichen und fachlichen Eignung und einem untadeligen Vorleben

  1. voll handlungsfähig ist und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
  2. das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität abgeschlossen hat,
  3. nach Abschluss eines Studiums gemäß Z 2 durch mindestens fünf Jahre eine juristische Tätigkeit ausgeübt hat,
  4. eine Prüfung erfolgreich abgelegt hat, die für die Ausübung einer juristischen Tätigkeit staatlich anerkannt ist, oder eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzt,
  5. und nicht gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung, einer Landesregierung, des Nationalrates, des Bundesrates, eines Landtages oder des Europäischen Parlaments ist, wobei die Unvereinbarkeit auch bei einem vorzeitigen Verzicht auf das Mandat bis zum Ablauf der Gesetzgebungs- bzw. Funktionsperiode fortdauert.

Das Gehalt beträgt nach dem NÖ LVGG mindestens € 7.943,60. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Auswahlverfahren gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Personalberatungsunternehmens durchgeführt wird. Gemäß § 9 Abs. 8 Z 1 NÖ LVGG obliegt dem Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss die Erstattung von Dreiervorschlägen für die Ernennung von Richterinnen und Richtern des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich.

In der Bewerbung wäre auf jene Umstände besonders hinzuweisen, die für eine Ernennung sprechen, wobei vor allem folgende Punkte berücksichtigt werden mögen:

Weiters ist in der Bewerbung anzugeben, auf welchen (gegebenenfalls auch mehrere) der Standorte (Sitz St. Pölten, Wiener Neustadt und Zwettl) sie sich bezieht.

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung anzuschließen:

Die Bewerbungsschreiben sind bis spätestens 2. Oktober 2026 (einlangend!) 

oder 

zu richten. 

Unvollständige oder verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei der Ausschreibung und Besetzung dieser Dienstposten finden die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl. 2060 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2026, Anwendung. Insbesondere sind die Ziele und Maßnahmen des von der NÖ Landesregierung am 7. Oktober 2025 beschlossenen Gleichstellungs-Frauenförderprogramms maßgeblich.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dr.  Krammer

Anhänge zur Veröffentlichung

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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung