LAZARD EUROPE CONCENTRATED | Außerordentliche Hauptversammlung 2026
Außerordentliche Hauptversammlung: 24. September 2026, 11:30 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 24. September 2026 um 11:30 Uhr
- Ort
- 25, rue de Courcelles
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 25.08.2026
LAZARD EUROPE CONCENTRATED
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d‘Investissement à Capital Variable, SICAV)
Gesellschaftssitz: 10, avenue Percier – 75008 Paris, Frankreich
377 963 178 RCS PARIS
Einberufung
Außerordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre der SICAV LAZARD EUROPE CONCENTRATED werden hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2026 um 11:30 Uhr in 25, rue de Courcelles, 75008 Paris einberufen, um über die folgende Tagesordnung zu beraten.
Tagesordnung:
- Prüfung des Vertrags über die Verschmelzung durch Aufnahme und des Berichts des Abschlussprüfers über die Bedingungen für die Durchführung der Verschmelzung;
- Genehmigung der Verschmelzung durch Aufnahme von LAZARD EUROPE CONCENTRATED mit dem Teilfonds LAZARD SOVEREIGNTY EUROPE von LAZARD FUNDS und des Vertrags über die Verschmelzung;
- Bestimmung des Bewertungsstichtags und Erteilung der Befugnis an den Verwaltungsrat, unter Aufsicht des Abschlussprüfers die Vermögenswerte zu bewerten und das Umtauschverhältnis zu bestimmen;
- Bestimmung des Datums der Durchführung der Verschmelzung; vollumfängliche Vermögensübertragung und Auflösung ohne Liquidation;
- Befugnisse zur Erledigung von Formalitäten.
* * *
Jeder Aktionär ist unabhängig von der Anzahl seiner Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann sich durch einen bevollmächtigten Teilnehmer oder durch seine(n) Ehepartner(in) vertreten lassen. Er muss den Besitz seiner Aktien durch Vorlage einer Beteiligungsbescheinigung am Sitz der Gesellschaft mindestens zwei Werktage vor dem Versammlungstermin nachweisen.
Aktionäre mit direkt geführten oder verwalteten Namensaktien werden nach einfachem Identitätsnachweis zur Hauptversammlung zugelassen, sofern sie mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Termin der Versammlung in den Registern der Gesellschaft eingetragen waren.
Gemäß Artikel R.225-72 des französischen Handelsgesetzbuchs können die Aktionäre ab dem Datum dieser Veröffentlichung und bis spätestens 25 Tage vor der Hauptversammlung Beschlussvorschläge zur Aufnahme in die Tagesordnung der Versammlung einreichen.
Entsprechende Anträge sind einschließlich einer kurzen Begründung und einer Eintragungsbescheinigung an den Gesellschaftssitz zu richten.
Diese Versammlungsmitteilung gilt als Einberufung, sofern es nicht zu einer Änderung der Tagesordnung infolge von Beschlussvorschlägen kommt, die von Aktionären eingereicht werden.
Der Verwaltungsrat
Beschlussvorschläge (nachstehend)
LAZARD EUROPE CONCENTRATED
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d‘Investissement à Capital Variable, SICAV)
Gesellschaftssitz: 10, avenue Percier – 75008 Paris, Frankreich
377 963 178 RCS PARIS
Beschlussvorschläge
Erster Beschluss
Genehmigung des Verschmelzungsvertrags und der Verschmelzung durch Aufnahme
Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigt nach Kenntnisnahme des am 25. Juni 2026 unterzeichneten Verschmelzungsvertrags und des Berichts des Abschlussprüfers über die Bedingungen für die Durchführung der Verschmelzung sämtliche Bestimmungen des Verschmelzungsvertrags sowie die Verschmelzung durch Aufnahme von LAZARD EUROPE CONCENTRATED mit dem Teilfonds LAZARD SOVEREIGNTY EUROPE von LAZARD FUNDS. Die Verschmelzung umfasst die Einbringung des gesamten Vermögens der aufgenommenen SICAV und die Übernahme ihrer gesamten Verbindlichkeiten, wobei den Aktionären Aktien des aufnehmenden Teilfonds gemäß den im Vertrag festgelegten Umtauschverhältnissen zugeteilt werden.
Zweiter Beschluss
Bewertungsstichtag, Umtauschverhältnis und Erteilung von Befugnissen an den Verwaltungsrat
Die außerordentliche Hauptversammlung bestimmt den 7. Oktober 2026 als Stichtag für die Bewertungen, die der Ermittlung der Umtauschverhältnisse dienen, und erteilt dem Verwaltungsrat die uneingeschränkte Befugnis, unter Aufsicht des Abschlussprüfers und gemäß den im Vertrag vorgesehenen Modalitäten die Bewertung des Nettovermögens vorzunehmen und das endgültige Umtauschverhältnis zu bestimmen, sofern die Finanzmärkte ordnungsgemäß funktionieren. Sollte dies nicht der Fall sein, fällt dieser Stichtag auf das Datum, das dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Börsenverkehrs so nah wie möglich ist.
Dritter Beschluss
Datum der Durchführung, vollumfängliche Vermögensübertragung und Auflösung ohne Liquidation
Die außerordentliche Hauptversammlung bestimmt den 8. Oktober 2026 als Stichtag für die wirksame Durchführung der Verschmelzung auf der Grundlage des vom Abschlussprüfer bestätigten Abschlusses und Nettoinventarwerts vom 7. Oktober 2026. Dementsprechend genehmigt sie die vollumfängliche Übertragung des Vermögens der aufgenommenen SICAV auf den aufnehmenden Teilfonds und beschließt – vorbehaltlich der endgültigen Durchführung der Verschmelzung – die Auflösung ohne Liquidation von LAZARD EUROPE CONCENTRATED, die von Rechts wegen am Tag der Verschmelzung erfolgt. Dieser Beschluss wird unter der aufschiebenden Bedingung gefasst, dass die außerordentliche Hauptversammlung von LAZARD FUNDS der Verschmelzung zustimmt.
Vierter Beschluss
Befugnisse
Die außerordentliche Hauptversammlung erteilt dem Inhaber einer Originalfassung, einer Kopie oder eines Auszugs dieser Niederschrift die uneingeschränkte Befugnis zur Erledigung aller erforderlichen Einreichungs- und Veröffentlichungsformalitäten sowie sonstiger erforderlicher Formalitäten, insbesondere hinsichtlich der Einreichung bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Paris und der Löschung der SICAV aus dem Handels- und Gesellschaftsregister nach abgeschlossener Durchführung der Verschmelzung.
Anhänge zur Veröffentlichung
- 250826_LAZARD EUROPE CONCENTRATED.pdf (40.2 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- LAZARD EUROPE CONCENTRATED