LAZARD FUNDS | Außerordentliche Hauptversammlung 2026
Außerordentliche Hauptversammlung: 24. September 2026, 10:00 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 24. September 2026 um 10:00 Uhr
- Ort
- 25, rue de Courcelles
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 25.08.2026
LAZARD FUNDS
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und mehreren Teilfonds (Société d‘Investissement à Capital Variable, SICAV)
Gesellschaftssitz: 10, avenue Percier – 75008 Paris, Frankreich
484 947 627 RCS PARIS
Einberufung
Außerordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre der SICAV LAZARD FUNDS (Teilfonds LAZARD SOVEREIGNTY EUROPE) werden hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2026 um 10:00 Uhr in 25, rue de Courcelles, 75008 Paris einberufen, um über die folgende Tagesordnung zu beraten.
Tagesordnung:
- Prüfung des Vertrags über die Verschmelzung durch Aufnahme und des Berichts des Abschlussprüfers über die Bedingungen für die Durchführung der Verschmelzung;
- Genehmigung der Verschmelzung durch Aufnahme von LAZARD EUROPE CONCENTRATED mit dem Teilfonds LAZARD SOVEREIGNTY EUROPE, des Vertrags über die Verschmelzung und der Annahme der eingebrachten Mittel;
- Ausgabe neuer Aktien (PVC EUR, RVC EUR, EC EUR) als Gegenleistung für die Vermögenseinbringung; Bestimmung des Bewertungsstichtags und Erteilung der Befugnis an den Verwaltungsrat, das Umtauschverhältnis unter Aufsicht des Abschlussprüfers zu bestimmen;
- Bestimmung des Datums der Durchführung der Verschmelzung;
- Befugnisse zur Erledigung von Formalitäten.
* * *
Jeder Aktionär ist unabhängig von der Anzahl seiner Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann sich durch einen bevollmächtigten Teilnehmer oder durch seine(n) Ehepartner(in) vertreten lassen. Er muss den Besitz seiner Aktien durch Vorlage einer Beteiligungsbescheinigung am Sitz der Gesellschaft mindestens zwei Werktage vor dem Versammlungstermin nachweisen.
Aktionäre mit direkt geführten oder verwalteten Namensaktien werden nach einfachem Identitätsnachweis zur Hauptversammlung zugelassen, sofern sie mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Termin der Versammlung in den Registern der Gesellschaft eingetragen waren.
Gemäß Artikel R.225-72 des französischen Handelsgesetzbuchs können die Aktionäre ab dem Datum dieser Veröffentlichung und bis spätestens 25 Tage vor der Hauptversammlung Beschlussvorschläge zur Aufnahme in die Tagesordnung der Versammlung einreichen.
Entsprechende Anträge sind einschließlich einer kurzen Begründung und einer Eintragungsbescheinigung an den Gesellschaftssitz zu richten.
Diese Versammlungsmitteilung gilt als Einberufung, sofern es nicht zu einer Änderung der Tagesordnung infolge von Beschlussvorschlägen kommt, die von Aktionären eingereicht werden.
Der Verwaltungsrat
Beschlussvorschläge (nachstehend)
LAZARD FUNDS
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und mehreren Teilfonds (Société d‘Investissement à Capital Variable, SICAV)
Gesellschaftssitz: 10, avenue Percier – 75008 Paris, Frankreich
484 947 627 RCS PARIS
Beschlussvorschläge
Erster Beschluss
Genehmigung des Verschmelzungsvertrags, der Verschmelzung durch Aufnahme und Annahme der eingebrachten Mittel
Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigt nach Kenntnisnahme des am 25. Juni 2026 unterzeichneten Verschmelzungsvertrags und des Berichts des Abschlussprüfers über die Bedingungen für die Durchführung der Verschmelzung sämtliche Bestimmungen des Verschmelzungsvertrags und die Verschmelzung durch Aufnahme von LAZARD EUROPE CONCENTRATED mit dem Teilfonds LAZARD SOVEREIGNTY EUROPE. Sie stimmt der Einbringung des gesamten Vermögens der aufgenommenen SICAV und der Übernahme ihrer gesamten Verbindlichkeiten gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Auflagen zu.
Zweiter Beschluss
Ausgabe neuer Aktien, Bewertungsstichtag, Umtauschverhältnis und Erteilung von Befugnissen an den Verwaltungsrat
Als Gegenleistung für die Vermögenseinbringung beschließt die außerordentliche Hauptversammlung die Ausgabe der folgenden neuen Aktien für den Teilfonds LAZARD SOVEREIGNTY EUROPE, die für die Aktionäre der aufgenommenen SICAV bestimmt sind: PVC EUR, RVC EUR sowie EC EUR. Sie bestimmt den 7. Oktober 2026 als Stichtag für die Bewertungen, die der Ermittlung der Umtauschverhältnisse dienen, und erteilt dem Verwaltungsrat die uneingeschränkte Befugnis, unter Aufsicht des Abschlussprüfers und gemäß den Vertragsmodalitäten die Bewertung des Vermögens vorzunehmen und das endgültige Umtauschverhältnis zu bestimmen, sofern die Finanzmärkte ordnungsgemäß funktionieren.
Dritter Beschluss
Datum der Durchführung der Verschmelzung
Die außerordentliche Hauptversammlung bestimmt den 8. Oktober 2026 als Stichtag für die wirksame Durchführung der Verschmelzung auf der Grundlage des vom Abschlussprüfer bestätigten Abschlusses und Nettoinventarwerts vom 7. Oktober 2026. Dieser Beschluss wird unter der aufschiebenden Bedingung gefasst, dass die außerordentliche Hauptversammlung von LAZARD EUROPE CONCENTRATED der Verschmelzung zustimmt.
Vierter Beschluss
Befugnisse
Die außerordentliche Hauptversammlung erteilt dem Inhaber einer Originalfassung, einer Kopie oder eines Auszugs dieser Niederschrift die uneingeschränkte Befugnis zur Erledigung aller erforderlichen Einreichungs- und Veröffentlichungsformalitäten sowie sonstiger erforderlicher Formalitäten.
Anhänge zur Veröffentlichung
- 250826_LAZARD FUNDS.pdf (39.6 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- LAZARD FUNDS