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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) | Übertragungskapazität SCHWARZACH PG (Gern) 101,6 MHz 26.08.2026

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Übertragungskapazität: SCHWARZACH PG (Gern) 101,6 MHz

Rechtsgrundlage
§ 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 20/2026
Aktenzeichen
2026.0.252.010
Übertragungskapazität
SCHWARZACH PG (Gern) 101,6 MHz
Ende Antragsfrist
Dienstag, den 03. November 2026 um 13:00 Uhr

Veröffentlicht auf EVI am 26.08.2026

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

2026.0.252.010

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 20/2026, folgende Übertragungskapazität aus:

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 03. November 2026, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 17.08.2026

Kommunikationsbehörde Austria

Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

Verantwortlich für den Inhalt:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)