Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) | Übertragungskapazität SCHWARZACH PG (Gern) 101,6 MHz 26.08.2026
Übertragungskapazität: SCHWARZACH PG (Gern) 101,6 MHz
- Rechtsgrundlage
- § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 20/2026
- Aktenzeichen
- 2026.0.252.010
- Übertragungskapazität
- SCHWARZACH PG (Gern) 101,6 MHz
- Ende Antragsfrist
- Dienstag, den 03. November 2026 um 13:00 Uhr
Veröffentlicht auf EVI am 26.08.2026
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
2026.0.252.010
Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 20/2026, folgende Übertragungskapazität aus:
- SCHWARZACH PG (Gern) 101,6 MHz
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 03. November 2026, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 17.08.2026
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)
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