Seidler Real GmbH (682759h) | Firmenspaltung 21.08.2026
Seidler GmbH (682756d)
Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Betrieb "Waffenhandel"
- Übertragende Gesellschaft
- Seidler Real GmbH, FN 682759h
- Übernehmende Gesellschaft
- Seidler GmbH, FN 682756d
- Abgespaltener Anteil
- Betrieb "Waffenhandel"
- Rechtsgrundlage
- § 7 Spaltungsgesetz
Veröffentlicht auf EVI am 21.08.2026
Hinweis
gemäß § 7 Spaltungsgesetz
Die Geschäftsführung der Seidler Real GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien und der Geschäftsanschrift Heiligenstädter Straße 67, 1190 Wien, registriert im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 682759h, als übertragende Gesellschaft, und die Geschäftsführung der Seidler GmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Heiligenstädter Straße 67, 1190 Wien, registriert im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 682756d, als übernehmende Gesellschaft, beabsichtigen, durch eine nach den Bestimmungen des Abspaltungsgesetzes durchzuführende Abspaltung zur Aufnahme unter Fortbestand der Seidler Real GmbH den Betrieb „Waffenhandel“ mit Stichtag 31.12.2025 von dieser abzuspalten und auf die Seidler GmbH zu übertragen.
Der Spaltungs- und Übernahmsvertrag wird gem § 17 iVm § 7 Abs. 1a SpaltG rechtzeitig mit dem Hinweis in elektronischer Form gem § 89j GOG in der Ediktsdatei sowohl für die übertragende auch für die übernehmende Gesellschaft veröffentlicht.
Die Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften und die Gläubiger derselben werden auf ihre Rechte gemäß § 7 Absätze (2), (4) und (5) Spaltungsgesetz sowie gemäß § 17 Spaltungsgesetz hingewiesen.
Keine der Gesellschaften hat einen Betriebsrat.
Keine der Gesellschaften hat einen Aufsichtsrat.
Während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlungen, die über die Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, liegen am Sitz der Gesellschaften die Unterlagen gem § 7 Abs. 2 SpaltG (dies sind insbesondere der Spaltungs- und Übernahmsvertrag, sowie die Zwischenbilanz vom 31.05.2026 und Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2025) zur Einsicht auf. Festgehalten wird, dass die übernehmende und die übertragende Gesellschaft erst am 03.07.2026 (dritten Juli zweitausendsechsundzwanzig) jeweils im Firmenbuch eingetragen wurden und für diese Gesellschaft daher kein Jahresabschluss vorliegt.
Die jeweiligen Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft werden formgerecht auf den Spaltungsbericht iSd § 7 Abs. 2 Z 4 SpaltG, den Prüfungsbericht iSd § 7 Abs. 2 Z 5 SpaltG und den Bericht des Aufsichtsrates iSd § 7 Abs. 2 Z 6 SpaltG verzichten.
Festgehalten wird weiters, dass die Gesellschafter der übertragenden und die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft beabsichtigen, auf die Übersendung gem § 7 Abs. 4 SpaltG der in § 7 Abs. 2 SpaltG bezeichneten Unterlagen zu verzichten.
Die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften werden über Verlangen kostenlose Abschriften der in § 7 Abs. 2 SpaltG bezeichneten Unterlagen erhalten.
Wien, am 17.08.2026
Seidler Real GmbH
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