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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 395/2026

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Kollektivvertrag: KV 395/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 395/2026
Katasterzahl
XXII/96/44

Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.675.726 

KV 395/2026. Am 1. Jänner 2026 haben die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die oberösterreichischen Ordensspitäler mit Öffentlichkeitsrecht abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich und der Gemeinde Wallsee; 2. für die im Fachbereich namentlich angeführten öffentlichen Krankenanstalten, deren Träger direkt oder indirekt römisch-katholische Orden oder Kongregationen sind; 3. für alle Dienstnehmer:innen in den unter Z 2 genannten Krankenanstalten und Einrichtungen (Angestellte und Arbeiter:innen), ausgenommen Ärzt:innen, akademisch graduierte Apothekenbedienstete und Personen, die selbst einem religiösen Orden oder einer Kongregation angehören. Der Kollektivvertrag gilt auch nicht für Praktikanten:innen, das sind Personen, die während der Zeit, die für ein Praktikum im Rahmen ihrer Ausbildung vorgesehen ist, vorübergehend, höchstens aber für die Zeit ihrer Ausbildung, im Krankenhaus tätig sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen, der Löhne und Gehälter sowie der Zulagen (Anhänge I, II, III, IIIa, IV, IVa) und wurde unter Registerzahl KV 395/2026, Katasterzahl XXII/96/44, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. August 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz