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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 394/2026

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Kollektivvertrag: KV 394/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 394/2026
Katasterzahl
XXII/96/43

Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.675.726

KV 394/2026. Am 1. Jänner 2026 haben die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die konfessionellen Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich; b) für die im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Alten- und Pflegeheime, deren Träger Mitglieder der Interessensvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs sind; c) für alle Dienstnehmer in den unter b) genannten Einrichtungen (Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge), ausgenommen Ärzte und alle Personen, die selbst einem religiösen Orden oder einer Kongregation angehören. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 394/2026, Katasterzahl XXII/96/43, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. August 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz