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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 393/2026

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Kollektivvertrag: KV 393/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Juli 2026
Ende der Geltung
Donnerstag, den 31. Dezember 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 393/2026
Katasterzahl
XXII/96/42

Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.675.726

KV 393/2026. Der Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg und die Gewerkschaft vida haben einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertag des A. ö. Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Salzburg und des Raphael Hospiz Salzburg abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2026 befristet ist. Der Zusatzkollektivvertrag ergänzt den zwischen dem Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg und der Gewerkschaft vida am 1. Juli 2026 abgeschlossenen Kollektivvertrag und gilt räumlich und fachlich für das A. ö. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg (sowie etwaige weitere Betriebsstätten dieser Krankenanstalt) und das Raphael Hospiz Salzburg. Der Kollektivvertrag gilt für Arbeitnehmer*innen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für einen Pflegezuschuss 2026 und wurde unter Registerzahl KV 393/2026, Katasterzahl XXII/96/42, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. August 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz