Nauderer Bergbahnen AG (40994k) | Bezugsaufforderung 13.08.2026
Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung
Veröffentlicht auf EVI am 13.08.2026
Aufforderung zum Bezug
der Nauderer Bergbahnen AG, FN 40994 k
6543 Nauders, Gewerbegebiet 1
1.1. Die ordentliche Hauptversammlung der Nauderer Bergbahnen AG, FN 40994 k, hat am 29.07.2026 den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Nauderer Bergbahnen AG von € 496.482,00 um mindestens € 76.119,00 auf mindestens € 572.601,00 bzw. um maximal € 82.665,00 auf maximal € 579.147,00 zu erhöhen, dies durch Ausgabe von mindestens 76.119 bzw. maximal 82.665 neue auf Namen lautende Stückaktien zu dem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von € 1,00 je Aktie zuzüglich eines Agios in Höhe von € 13,30 je Aktie, mit Gewinnberechtigung rückwirkend mit Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Nauderer Bergbahnen AG, dies einerseits
- durch Ausgabe von 34.162 neue auf Namen lautende Stückaktien zu oberwähntem Betrag samt Agio an den Verein der Nauderer Touristiker gegen Sacheinlage einer noch offenen Darlehensforderung aus dem Darlehensvertrag vom 13.01.2016 des Vereins der Nauderer Touristiker gegenüber der Nauderer Bergbahnen AG in Höhe von € 488.516,60 samt Zinsen, samt Genehmigung des zugrunde liegenden Sacheinlagevertrages und andererseits
- durch Ausgabe von mindestens 41.957 bzw. maximal 48.503 neue auf Namen lautende Stückaktien zu oberwähntem Betrag samt Agio gegen sofort voll einzuzahlende Bareinlagen.
1.2. Im Rahmen der Kapitalerhöhung haben bestehende Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit, innerhalb der Bezugsfrist durch Ausübung ihres primären gesetzlichen Bezugsrechtes einen ihrem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien gegen Bareinlage – der Verein der Nauderer Touristiker gegen Sacheinlage – zu beziehen.
1.3. Der Ausgabebetrag beträgt € 1,00 je Aktie zuzüglich eines Agios in Höhe von € 13,30 je Aktie, gesamte daher € 14,30.
1.4. Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein, ihr primäres gesetzliches Bezugsrecht binnen 2 (zwei) Wochen ab gegenständlicher Veröffentlichung bei der Nauderer Bergbahnen AG durch Abgabe entsprechender Zeichnungsscheine auszuüben.
1.5. Sollten einzelne Aktionäre ihr primäres gesetzliches Bezugsrecht nicht oder nicht fristgerecht ausüben, wächst dieses nicht den weiteren Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung zu, sondern kann der Verein der Nauderer Touristiker unter Ausschluss des sekundären Bezugsrechtes der weiteren Aktionäre weitere maximal 41.957 neue auf Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlage zu oberwähntem Betrag samt Agio übernehmen. Dieses sekundäre Bezugsrecht des Vereins der Nauderer Touristiker kann bei sonstigem weiteren Ausschluss der weiteren Aktionäre innerhalb einer weiteren Ausübungsfrist von zwei Wochen ab Ablauf des primären Bezugsrechtes ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist stehen den Aktionären keinerlei Bezugsrechte mehr zu.
1.6. Wir laden daher den Verein der Nauderer Touristiker als Aktionär - sollten einzelne Aktionäre ihr primäres gesetzliches Bezugsrecht nicht oder nicht fristgerecht ausüben - ein, dieses sekundäre Bezugsrecht binnen weiterer Frist von zwei Wochen ab Ablauf der Frist zur Ausübung des primären gesetzlichen Bezugsrechtes bei der Nauderer Bergbahnen AG durch Abgabe entsprechender Zeichnungsscheine auszuüben.
1.7. Die Zeichnungsscheine sind am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 31.10.2026 in das Firmenbuch eingetragen ist.
1.8. Die Bareinlagen sind unmittelbar nach Unterfertigung des Zeichnungsscheines zur Gänze in bar auf das Konto der Gesellschaft einzuzahlen.
Nauders, am 10.08.2026
Der Vorstand
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