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Gundahar GmbH (533988b) | Firmenspaltung 13.08.2026

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Pfleger Group Holding GmbH (534656i)

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Bekanntmachung vor Firmenspaltung

Übertragende Gesellschaft
Gundahar GmbH, 533988b
Übernehmende Gesellschaft
Pfleger Group Holding GmbH, FN 534656i
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs 1 in Verbindung mit § 17 SpaltG

Veröffentlicht auf EVI am 13.08.2026

Hinweis

gemäß § 7 Abs 1 in Verbindung mit § 17 SpaltG

1. Die Gundahar GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Sankt Anna am Aigen und der Geschäftsanschrift Aigen 110, 8354 St. Anna am Aigen, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz unter FN 533988b (die „übertragende Gesellschaft“), beabsichtigt, einen Teilgeschäftsanteil an der Pfleger Group Holding GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Sankt Anna am Aigen und der Geschäftsanschrift Aigen 110, 8354 St. Anna am Aigen, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz unter FN 534656i (die „übernehmende Gesellschaft“), welcher einer zur Gänze bar geleisteten Stammeinlage von EUR 25.900,00 und damit einer Beteiligung von 74 % am Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft entspricht, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch verhältniswahrende Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 zweiter Fall in Verbindung mit § 17 SpaltG unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art VI UmgrStG auf die übernehmende Gesellschaft zu übertragen. Spaltungsstichtag ist der 31.07.2026. Die übertragende Gesellschaft besteht fort.

2. Der zu diesem Zweck am 06.08.2026 aufgestellte und von den beteiligten Gesellschaften unterfertigte Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrages wurde gemäß § 17 in Verbindung mit § 7 Abs 1 SpaltG beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Firmenbuchgericht eingereicht und ist dort in der Urkundensammlung des Firmenbuchs allgemein einsehbar. Auf diese Einreichung wird gemäß § 7 Abs 1 zweiter Satz SpaltG in Verbindung mit § 18 AktG hingewiesen.

3. Eine Gewährung von Anteilen unterbleibt. Der übertragene Geschäftsanteil ist gemäß § 17 Z 5 SpaltG in Verbindung mit § 96 Abs 2 GmbHG und § 224 Abs 3 AktG zur Abfindung des Alleingesellschafters der übertragenden Gesellschaft, Herrn Ing. Günther Pfleger, zu verwenden und wird mit Eintragung der Spaltung im Firmenbuch unmittelbar kraft Gesetzes an diesen ausgekehrt. Das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft wird nicht herabgesetzt, das Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft nicht erhöht.

4. Die Gesellschafter der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften, deren Gläubiger und ein allfälliger Betriebsrat werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 17 in Verbindung mit § 7 Abs 2, Abs 4 und Abs 5 SpaltG hingewiesen. Klarstellend wird festgehalten, dass bei keiner der beteiligten Gesellschaften ein Betriebsrat eingerichtet ist.

5. Die Gesellschafter der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften verzichten gemäß § 17 in Verbindung mit § 4 Abs 2 und § 5 Abs 6 SpaltG auf die Erstellung von Spaltungsberichten sowie auf die Prüfung der Spaltung durch einen Spaltungsprüfer und werden eine Prüfung auch nicht gemäß § 17 Z 5 SpaltG in Verbindung mit § 100 Abs 2 GmbHG verlangen. Bei keiner der beteiligten Gesellschaften ist ein Aufsichtsrat eingerichtet.

6. Die Unterlagen gemäß § 7 Abs 2 SpaltG werden den Gesellschaftern gemäß § 7 Abs 4 SpaltG übermittelt, soweit diese nicht darauf verzichten. Den Gläubigern und einem allfälligen Betriebsrat wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Sankt Anna am Aigen, am 13. August 2026

Die Geschäftsführung der Gundahar GmbH
Die Geschäftsführung der Pfleger Group Holding GmbH

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Pfleger Group Holding GmbH (534656i)