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Veröffentlichungen durch AG Bezugsaufforderung

oekostrom AG energy group (183552f)

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Veröffentlicht auf EVI am 01.09.2026

Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung

oekostrom AG energy group

Wien, FN 183552f

Kapitalerhöhung
Bezugsaufforderung

Gemäß Kapitel II § 4 Abs. 7 der Satzung der oekostrom AG energy group ist der Vorstand durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21.06.2023 ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital von EUR 12.308.092,76 um insgesamt höchstens EUR 3.000.000,00 gegen Bareinzahlung zu erhöhen. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Ausgabebedingungen, insbesondere den Ausgabekurs und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen sowie die Ausübung des Bezugsrechts für Aktionär:innen gemäß § 153 Abs. 1 AktG mit mindestens zwei Wochen zu befristen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 

Der Vorstand der oekostrom AG energy group hat am 10. August 2026 und am 27. August 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 20. August 2026, in Ausnützung der ihm gemäß Kapitel II § 4 Abs. 7 der Satzung erteilten Ermächtigung, beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von derzeit EUR 12.308.092,76 um bis zu EUR 2.985.797,45 auf bis zu EUR 15.293.890,21 durch Ausgabe von bis zu 450.198 neuen auf Namen lautenden Stückaktien unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionär:innen zu erhöhen. Der Bezugspreis der neuen Stückaktien beträgt EUR 30,00 pro Stückaktie. Die neuen Stückaktien sind ab dem Geschäftsjahr 2026 dividendenberechtigt.

Die Kapitalerhöhung erfolgt in der Weise, dass die neuen Stückaktien Aktionär:innen im Verhältnis 4,1:1 innerhalb der Bezugsfrist vom 07.09.2026 bis zum 30.09.2026 zum Bezugspreis von EUR 30,00 angeboten werden. Das heißt, jeweils 4,1 bestehende Stückaktien der oekostrom AG energy group berechtigen bestehende Aktionär:innen zum Bezug von einer angebotenen Stückaktie. Es können nur ganze Aktien bezogen werden. Für Aktionär:innen, die eine Anzahl von Bezugsrechten haben, die unter 4,1 liegen oder nicht durch 4,1 teilbar sind, wird von der oekostrom AG energy group keine Abgeltung (Spitzenausgleich) geleistet und diese Teilbeträge von Bezugsrechten verfallen. Aktionär:innen, die weniger als 4,1 bestehende Aktien oder nicht eine durch 4,1 teilbare Anzahl bestehender Aktien halten, können ihre Bezugsrechte somit nicht zur Gänze ausüben.

Neue Stückaktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, werden in Österreich und Deutschland im Zuge eines öffentlichen Angebotes, das am 01.10.2026 beginnt und voraussichtlich am 06.11.2026 endet, interessierten Investor:innen angeboten.

Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Angebotsfrist voraussichtlich Ende November 2026 festgelegt und am selben Tag auf der Internet-Seite der oekostrom AG energy group elektronisch veröffentlicht.

Aktionär:innen, die zum 02.09.2026, 23:59 Uhr MESZ im Aktienbuch der oekostrom AG energy group eingetragen sind, erhalten für jede bestehende Aktie ein Bezugsrecht.

Aktionär:innen der oekostrom AG energy group werden hiermit eingeladen, ihr Bezugsrecht in der Zeit vom

07.09.2026 bis einschließlich 30.09.2026

auszuüben. Bezugsrechte können über eine separate Plattform ausgeübt werden und Zeichnungsscheine digital übermittelt werden. Die Plattform wird auf einer Internet-Seite der oekostrom AG energy group https://investieren.oekostrom.at zur Verfügung gestellt werden. Die / der Zeichner:in kann über diese Internetseite Zeichnungsscheine als .pdf online ausfüllen, signieren und abschicken oder direkt bei der oekostrom AG energy group auch als .pdf oder in gedruckter Form anfordern. Diesfalls sind die unterfertigten Zeichnungsscheine mit qualifizierter elektronischer Signatur direkt über die angebotene Plattform oder per E-Mail an aktie@oekostrom.at oder zweifach im Original händisch unterschrieben postalisch bis längstens 30.09.2026 (einlangend) an die oekostrom AG energy group zu retournieren. Die Bezahlung des Bezugspreises von EUR 30,00 je neuer Stückaktie hat innerhalb der Bezugsfrist gegenüber der oekostrom AG energy group zu erfolgen. Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, wertlos verfallen.

Die Bezugsrechte sind übertragbar und können über eine separate Handelsplattform, die auf der Internet-Seite der oekostrom AG energy group https://investieren.oekostrom.at zur Verfügung gestellt wird, voraussichtlich vom 07.09.2026 bis 23.09.2026 gehandelt werden. Auf dieser Plattform haben Aktionär:innen, die auf der Plattform registriert sind, die Möglichkeit, ihre Bezugsrechte ganz oder teilweise zum Kauf anzubieten. Die Abwicklung der Bezugsrechtskäufe bzw. -verkäufe auf dieser Plattform wird vollständig elektronisch erfolgen. Die oekostrom AG energy group übernimmt keine Zusicherung dafür, dass eine solche Plattform tatsächlich eingerichtet und / oder während der gesamten Bezugsfrist betrieben wird. Ob ein Geschäft zwischen Bezugsberechtigter / m und Kaufinteressent:in zustande kommt und zu welchen Bedingungen, ist ausschließlich Sache von Bezugsberechtigter / m und Kaufinteressent:in. Die oekostrom AG energy group übernimmt keinerlei Zusage oder Bemühungsverpflichtung, einen Geschäftsabschluss zwischen den Parteien herbeizuführen. Die oekostrom AG energy group übernimmt auch keine Vermittlerfunktion, sondern stellt lediglich eine Informations- und Kontaktplattform bereit.

Nach Ablauf der Bezugsfrist von Aktionär:innen nicht in Ausübung ihrer Bezugsrechte gezeichnete neue Stückaktien können vom

01.10.2026 bis voraussichtlich einschließlich 06.11.2026

von Aktionär:innen und Dritten unabhängig von Bezugsrechten zum Angebotspreis von EUR 32,00 gezeichnet und bezogen werden. Über die Zuteilung von neuen Stückaktien im Folgeangebot entscheidet der Vorstand der oekostrom AG energy group. Der Vorstand der oekostrom AG energy group wird den Zeichner:innen die jeweilige Zuteilung bis Ende November 2026 bekannt geben.

Zeichner:innen können von dem mit der oekostrom AG energy group abgeschlossenen Zeichnungsvertrag ohne Angabe von Gründen binnen 18 Tagen zurücktreten. Die Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist beträgt 18 Tage und beginnt für Zeichner:innen im Rahmen des Bezugsangebots mit Abgabe der Zeichnungserklärung durch den Zeichnungsschein. Für Zeichner:innen im Rahmen des Folgeangebots, die direkt bei der oekostrom AG energy group zeichnen, beginnt die Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist am Tag des Abschlusses des Zeichnungsvertrags, somit ab Annahme des Zeichnungsangebots durch die oekostrom AG energy group. Für Zeichner:innen, die die Vertragsbedingungen und Vertragsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten haben, beginnt die Frist mit deren Erhalt.

Das Angebot an Inhaber:innen von Bezugsrechten kann jederzeit beendet, auf die gesetzliche Mindestfrist von zwei Wochen verkürzt oder verlängert werden. Das Angebot derjenigen neuen Stückaktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, kann jederzeit beendet, verkürzt oder verlängert werden. Eine teilweise oder gänzliche Zurückziehung des Angebots ohne Angabe von Gründen bleibt vorbehalten. Bei einem Abbruch des Angebots werden ausgeübte Bezugsrechte gegenstandslos und geleistete diesbezügliche Zahlungen aus der Ausübung des Bezugsrechts werden an die entsprechenden Personen zurückgezahlt (ohne Rückerstattung von allfälligen Zinsen). Eine Verlängerung, Verkürzung der Angebotsfrist oder ein Abbruch des Angebots wird durch unverzügliche Veröffentlichung in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und über die Webseite der oekostrom AG energy group verlautbart.

Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch und die Ausgabe der neuen Stückaktien durch Eintragung in das Aktienbuch erfolgt voraussichtlich bis Ende Jänner 2027.

Die in dieser Bezugsaufforderung enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Kauf von neuen Stückaktien noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von neuen Stückaktien dar. Die neuen Stückaktien und die Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika, Hongkong, der Schweiz, Singapur, Südkorea, Japan und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland registriert. Für ausländische Aktionär:innen können daher Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Die neuen Stückaktien und die Bezugsrechte dürfen insbesondere weder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika, Hongkong, der Schweiz, Singapur, Südkorea, Japan und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland angeboten, noch verkauft, noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann zu einer Verletzung US-Amerikanischer, Kanadischer, Australischer, Neuseeländischer, Südafrikanischer, Hongkonger, Schweizerischer, Singapurischer, Südkoreanischer, Japanischer oder Britischer Wertpapiergesetze oder von wertpapierrechtlichen Regelungen anderer Staaten führen.

Im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Kapitalerhöhung von EUR 12.308.092,76 um bis zu EUR 2.985.797,45 auf bis zu EUR 15.293.890,21 durch Ausgabe von bis zu 450.198 neuen auf Namen lautenden stimmberechtigten Stückaktien der oekostrom AG energy group wurde ein dem Artikel 15a der Verordnung (EU) 2017/1129 entsprechender Prospekt am 31.08.2026 durch die Finanzmarktaufsicht gebilligt und kann zu den üblichen Geschäftszeiten bei der oekostrom AG energy group, Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, kostenlos bezogen oder auf der Website der oekostrom AG energy group https://aktie.oekostrom.at/kapitalerhoehung abgerufen werden.

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