Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 375/2026
Kollektivvertrag: KV 375/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 375/2026
- Katasterzahl
- XIX/93/12
Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.643.975
KV 375/2026. Am 9. April 2026 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 25 Medien, einen Kollektivvertrag für die kaufmännischen Angestellten der Austria Presse Agentur abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag erstreckt sich auf das Gebiet der Republik Österreich und gilt für alle Dienstnehmer/innen der APA – Austria Presse Agentur, die dem Angestelltengesetz, idgF, unterliegen, somit für alle kaufmännisch, administrativ und im redaktionellen Dienst (wenn sie nicht dem Kollektivvertrag für Journalist(en)innen unterliegen) tätigen Angestellten (Voll- und Teilzeit) und Lehrlinge der APA. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 375/2026, Katasterzahl XIX/93/12, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 29. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz