Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 375/2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 375/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 375/2026
Katasterzahl
XIX/93/12

Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.643.975

KV 375/2026. Am 9. April 2026 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 25 Medien, einen Kollektivvertrag für die kaufmännischen Angestellten der Austria Presse Agentur abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag erstreckt sich auf das Gebiet der Republik Österreich und gilt für alle Dienstnehmer/innen der APA – Austria Presse Agentur, die dem Angestelltengesetz, idgF, unterliegen, somit für alle kaufmännisch, administrativ und im redaktionellen Dienst (wenn sie nicht dem Kollektivvertrag für Journalist(en)innen unterliegen) tätigen Angestellten (Voll- und Teilzeit) und Lehrlinge der APA. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 375/2026, Katasterzahl XIX/93/12, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 29. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz