Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 371/2026
Kollektivvertrag: KV 371/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 371/2026
- Katasterzahl
- V/33/10
Veröffentlicht auf EVI am 03.08.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.636.144
KV 371/2026. Am 23. März 2026 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsfirmen der o. a. Fachgruppe, Berufsgruppe Textilindustrie, ausgenommen jene, die der Berufsgruppe der Stickereiwirtschaft Vorarlbergs angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist und betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Lehrlingseinkommen, Überstundenpauschalien und Ist-Gehaltserhöhung sowie Änderungen über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen zum Zusatzkollektivvertrag vom 3. April 1985, Ke 298/1985 und enthält weiters Änderungen über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen zum Zusatzkollektivvertrag vom 17. März 1999, Ke 180/1999 idgF, für die Angestellten der Textilindustrie Vorarlbergs. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 371/2026, Katasterzahl V/33/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz