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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 371/2026

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Kollektivvertrag: KV 371/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 371/2026
Katasterzahl
V/33/10

Veröffentlicht auf EVI am 03.08.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.636.144

KV 371/2026. Am 23. März 2026 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsfirmen der o. a. Fachgruppe, Berufsgruppe Textilindustrie, ausgenommen jene, die der Berufsgruppe der Stickereiwirtschaft Vorarlbergs angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist und betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Lehrlingseinkommen, Überstundenpauschalien und Ist-Gehaltserhöhung sowie Änderungen über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen zum Zusatzkollektivvertrag vom 3. April 1985, Ke 298/1985 und enthält weiters Änderungen über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen zum Zusatzkollektivvertrag vom 17. März 1999, Ke 180/1999 idgF, für die Angestellten der Textilindustrie Vorarlbergs. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 371/2026, Katasterzahl V/33/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz