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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 346/2026

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Kollektivvertrag: KV 346/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Juli 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 346/2026
Katasterzahl
IV/31/77

Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.616.105

KV 346/2026. Am 1. Juni 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Fleischwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Verbandes; c) für alle in den vorgenannten Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen, soferne sie nicht dem Angestelltengesetz unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 346/2026, Katasterzahl IV/31/77, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz