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Freeeway AG (425395g) | Berichts des Vorstands zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals 23.07.2026

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Veröffentlichungen durch AG: Berichts des Vorstands zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rechtsgrundlage
§ 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG

Veröffentlicht auf EVI am 23.07.2026

Freeeway AG

(Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt FN 425395g)

Bekanntmachung des Berichts des Vorstands 
gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals iSd §§ 169 ff AktG gemäß Punkt 3.8. der Satzung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

  1. Der Vorstand der Freeeway AG, mit dem Sitz in Eisenstadt und der Geschäftsanschrift 7000 Eisenstadt, Thomas A. Edisonstraße 2, eingetragen zu FN 425395g im Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt, hat aufgrund der ihm durch Punkt 3.8. der Satzung, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt am 6.7.2023, erteilten Ermächtigung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 75.400 um EUR 37.700 durch Ausgabe von 37.700 neuen, auf Namen lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf EUR 113.100 zu erhöhen. 
  2. Der Vorstand hat am 21.7.2026 einen Bericht über seine Entscheidung des Ausschlusses des Bezugsrechts erstattet. 
  3. Der Bericht liegt am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf. Die Aktionäre werden auf ihr Einsichtnahmerecht gemäß dem Aktiengesetz hingewiesen. 
Verantwortlich für den Inhalt:
Freeeway AG (425395g)