GROPYUS AG (518446x) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 19. August 2026, 11:00 Uhr
- Termin
- Mittwoch, den 19. August 2026 um 11:00 Uhr
- Ort
- Moderierte virtuelle Versammlung
http://www.schoenherr.eu/GROPYUSoHV2026
Veröffentlicht auf EVI am 22.07.2026
GROPYUS AG
Barichgasse 38/2/4, 1030 Wien, Österreich
(die "Gesellschaft")
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung als moderierte virtuelle Versammlung iSd § 3 VirtGesG
Als Vorstand der GROPYUS AG laden wir Sie hiermit als unseren Aktionär zu der ordentlichen Hauptversammlung der GROPYUS AG mit dem Sitz in Wien, FN 518446x, am
Mittwoch, dem 19. August 2026, um 11:00 Uhr MESZ
ein.
Die Hauptversammlung wird als moderierte virtuelle Versammlung iSd § 3 VirtGesG, und Punkt 7 der Satzung der GROPYUS AG abgehalten. Sie als Aktionär können mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit via Videokonferenz (via Zoom) unter Verwendung des folgenden Einladungslinks an der Hauptversammlung teilnehmen:
www.schoenherr.eu/GROPYUSoHV2026
Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht und des Konzernabschlusses 2025 samt Konzernlagebericht des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
- Beschlussfassung über
- den Widerruf des "Genehmigten Kapitals 2025" gemäß Punkt 4.7 der aktuellen Satzung;
- die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Punkt 4.7 der Satzung auch mit der Ermächtigung zum gänzlichen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2026);
- die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem "Genehmigten Kapital 2026" ergeben, zu beschließen; sowie gleichzeitig über
- die entsprechenden Änderungen in der Satzung in Punkt 4.7.
Angabe der technischen und organisatorischen Aspekte für die Teilnahme (VirtGesG iVm Punkt 7.4 der Satzung)
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung sind (i) ein handelsüblicher Computer oder ein Smartphone mit einer für Videoübertragung ausreichenden Internet- bzw. Datenverbindung, (ii) ein Internetbrowser oder (im Fall eines Computers) die Anwendung "Zoom" bzw. (im Falle eines Smartphones) die App "Zoom" sowie eine (iii) Audioausgabemöglichkeit (Lautsprecher oder Kopfhörer) erforderlich.
Um Fragen oder Anträge stellen zu können und um an Abstimmungen teilzunehmen, ist weiters (iv) ein Mikrofon (ein solches ist bei Smartphones üblicherweise eingebaut) erforderlich. Um nicht nur akustisch, sondern auch optisch in Echtzeit mittels einer Zwei-Wege-Verbindung an der Hauptversammlung teilzunehmen, ist weiters (v) eine Kamera erforderlich (eine solche ist bei Smartphones üblicherweise eingebaut).
Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Gemäß § 106 Z 4 AktG informieren wir Sie als Aktionär weiters über die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Diese bestehen gemäß § 108 Abs 3 AktG aus:
- Einberufung samt Tagesordnung;
- Jahresabschluss und Lagebericht;
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht;
- Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG;
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrates zu den Punkten der Tagesordnung gemäß § 108 AktG inkl. Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG; und
- Bericht des Vorstands über die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss beim "Genehmigten Kapital 2026" gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG (TOP 7).
Die Gesellschaft wird den Aktionären diese Unterlagen darüber hinaus auf Anfrage per E-Mail an die ihr bekannten E-Mail-Adressen der Aktionäre zukommen lassen.
Berechtigung zur Teilnahme und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend gemacht werden können, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn des Tages der Hauptversammlung (§ 112 Abs 1 AktG).
Für die Anmeldung zur Hauptversammlung genügt eine Mitteilung, die der Gesellschaft in Textform per Post oder per Boten an den Head of Corporate Legal, p.A. der Gesellschaft, oder per E-Mail an Dr. Christian Groß-Bölting, christian.gross-boelting@gropyus.com und/oder den rechtlichen Vertreter der Gesellschaft, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, gropyus@schoenherr.eu, spätestens bis 18:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 18. August 2026) zugehen muss. Die Anmeldung kann in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen.
Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
- per Post oder Boten an die Anschrift der Gesellschaft;
- per E-Mail an die Adresse: Dr. Christian Groß-Bölting, christian.gross-boelting@gropyus.com, und/oder den rechtlichen Vertreter der Gesellschaft Schönherr Rechtsanwälte GmbH, gropyus@schoenherr.eu (im pdf-Format dem E-Mail angefügt); oder
- durch persönliche Vorlage an der Anschrift der Gesellschaft.
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht müssen bis zum Beginn der Hauptversammlung zugegangen sein.
Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)
Es wird gemäß § 106 Z 2 AktG darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet iSd § 102 Abs 4 AktG nicht erfolgt.
Wien, im Juli 2026
Der Vorstand der GROPYUS AG
- Verantwortlich für den Inhalt:
- GROPYUS AG (518446x)