Kollektivvertrag KV 330/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 20.07.2026
Kollektivvertrag: KV 330/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 330/2026
- Katasterzahl
- XXII/96/37
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.595.128
KV 330/2026. Am 4. März 2026 haben die Ärztekammer für Wien, Kurie der niedergelassenen Ärzte, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistung, Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien abgeschlossen, der das Dienstverhältnis der Angestellten bei Ärzteninnen und Gruppenpraxen (§ 52 a ff ÄrzteG), die der Ärztekammer für Wien angehören, regelt. Als Angestellte bei Ärztinnen gelten jene Personen, die dort selbst Angestelltendienste leisten. Der Kollektivvertrag ist am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 330/2026, Katasterzahl XXII/96/37, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz