Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 378/2026
Kollektivvertrag: KV 378/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. August 2026
- Ende der Geltung
- Samstag, den 31. Juli 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 378/2026
- Katasterzahl
- XIV/61-63/19
Veröffentlicht auf EVI am 10.08.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.653.824
KV 378/2026. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Arge SBT 4.1 – Technische Ausrüstung, 8680 Mürzzuschlag, Zöchlingweg 1, Fa. Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH, Fa. PORR Bau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. August 2026 in Kraft getreten und gilt bis 31. Juli 2027 und wurde unter Registerzahl KV 378/2026, Katasterzahl XIV/61-63/19, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 4. August 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz