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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 378/2026

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Kollektivvertrag: KV 378/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. August 2026
Ende der Geltung
Samstag, den 31. Juli 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 378/2026
Katasterzahl
XIV/61-63/19

Veröffentlicht auf EVI am 10.08.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.653.824

KV 378/2026. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Arge SBT 4.1 – Technische Ausrüstung, 8680 Mürzzuschlag, Zöchlingweg 1, Fa. Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH, Fa. PORR Bau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. August 2026 in Kraft getreten und gilt bis 31. Juli 2027 und wurde unter Registerzahl KV 378/2026, Katasterzahl XIV/61-63/19, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 4. August 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz