Zum Inhalt

Nova Ljubljanska banka d.d., Ljubljana | Ergebnisveröffentlichung gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG") 03.08.2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Veröffentlichungen durch AG: Ergebnisveröffentlichung gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG")

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG")

Veröffentlicht auf EVI am 03.08.2026

Ergebnisveröffentlichung

gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG")

betreffend das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß §25a ÜbG der Nova Ljubljanska banka d.d., Ljubljana (die "Bieterin") zum Erwerb sämtlicher ausgegebener auf Inhaber lautender nennbetragsloser Stückaktien der Addiko Bank AG, ISIN AT000ADDIKO0 (das "Angebot").

Das Angebot konnte vom 13. Mai 2026 bis einschließlich 29. Juli 2026, 17:00 Uhr (MEZ), angenommen werden ("Annahmefrist"). Das Angebot war unter anderem dadurch bedingt, dass der Bieterin bis zum Ablauf der Annahmefrist Annahmeerklärungen zugehen, die mehr als 50% aller ausgegebenen Aktien umfassen. Der Bieterin mussten daher bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für mindestens 9.750.001 Stück Aktien zugehen ("Mindestannahmeschwelle").

Bis zum Ende der Annahmefrist sind bei der Annahme- und Zahlstelle insgesamt 6.087.353 Stück Aktien der Addiko Bank AG zum Verkauf eingereicht worden; dies entspricht einem Anteil von 31,22% aller ausgegebenen Aktien. Die Mindestannahmeschwelle wurde daher nicht erreicht. Das Angebot ist gescheitert. Ein Settlement findet nicht statt. Das Angebot verlängert sich nicht gemäß § 19 Abs 3 ÜbG.

Ljubljana, Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Nova Ljubljanska banka d.d., Ljubljana