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Karl Lachowitz

Aufgebote: Testamenteröffnung

Rechtsgrundlage
Art. 558 Abs. 2 ZGB
Meldestelle
Organisation
Amtschreiberei Olten-Gösgen
Rolle/Funktion der Kontaktperson
Erbschaftsamt
Übermittlung
Post
Amthausquai 23, CH-4601 Olten, Schweiz

Veröffentlicht auf EVI am 03.08.2026

Testamenteröffnung 

(Art. 558 Abs. 2 ZGB)

1. Publikation 

Am 01.06.2026 verstarb Lachowitz Karl, 30.12.1944, österreichischer Staatsangehöriger, verheiratet, Chilenackerstrasse 2a, CH-4654 Lostorf.

Der Verstorbene hat ein Testament errichtet, welches den Beteiligten bis ein Monat – von der 2. Publikation im Amtsblatt angerechnet – bei der unterzeichnenden Amtsstelle zur Einsicht aufliegt. Berechtige Personen können eine Abschrift bzw. einen Auszug aus der Verfügung verlangen.
Wenn die berechtigten Personen bekannt sind und innert der Auflagefrist kein Einspruch erfolgt, wird die Erbschaft unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage gemäss Testament der Berechtigten ausgehändigt.

Olten, 31. Juli 2026

Amtschreiberei Olten-Gösgen

Verantwortlich für den Inhalt:
Amtschreiberei Olten-Gösgen