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Lagermax Lagerhaus und Speditions Aktiengesellschaft (59913h) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 1. September 2026, 11:30 Uhr

Termin
Dienstag, den 01. September 2026 um 11:30 Uhr
Ort
Kanzlei PEHB Rechtsanwälte
Erzabt-Klotz-Straße 21A
5020 Salzburg

Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2026

Lagermax Lagerhaus und Speditions AG

Sitz in Salzburg
FN 59913h Landesgericht Salzburg

Einladung

zu der am Dienstag, dem 01. September 2026 um 11:30 Uhr in den Räumen
der Kanzlei PEHB Rechtsanwälte, Erzabt-Klotz-Straße 21A, 5020 Salzburg stattfindenden

42. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzern­lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2025
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
  5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
  6. Allfälliges

Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 5020 Salzburg, Radingerstraße 16, Vorstands­sekretariat, auf:

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur solche Aktionäre berechtigt, die Ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstituts oder bei den in der Einberufung zur Hauptversammlung bestimmten anderen Hinterlegungsstellen spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zugehen. Ein Voll­machtformular wird auf Verlangen zugesandt.

Salzburg, im Juli 2026

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Lagermax Lagerhaus und Speditions Aktiengesellschaft (59913h)