Lagermax Lagerhaus und Speditions Aktiengesellschaft (59913h) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 1. September 2026, 11:30 Uhr
- Termin
- Dienstag, den 01. September 2026 um 11:30 Uhr
- Ort
- Kanzlei PEHB Rechtsanwälte
Erzabt-Klotz-Straße 21A
5020 Salzburg
Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2026
Lagermax Lagerhaus und Speditions AG
Sitz in Salzburg
FN 59913h Landesgericht Salzburg
Einladung
zu der am Dienstag, dem 01. September 2026 um 11:30 Uhr in den Räumen
der Kanzlei PEHB Rechtsanwälte, Erzabt-Klotz-Straße 21A, 5020 Salzburg stattfindenden
42. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
- Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
- Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
- Allfälliges
Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 5020 Salzburg, Radingerstraße 16, Vorstandssekretariat, auf:
- Jahresabschluss 2025 mit Lagebericht
- Konzernabschluss 2025 mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung 2025
- Beschlussentwürfe des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 4.
- Bericht des Aufsichtsrates für 2025
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur solche Aktionäre berechtigt, die Ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstituts oder bei den in der Einberufung zur Hauptversammlung bestimmten anderen Hinterlegungsstellen spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zugehen. Ein Vollmachtformular wird auf Verlangen zugesandt.
Salzburg, im Juli 2026
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Lagermax Lagerhaus und Speditions Aktiengesellschaft (59913h)