Raiffeisenbank im Thayatal eGen (35619g) | Verschmelzung
Raiffeisenkasse Dobersberg-Waldkirchen eGen (49453a)
Zusammenschluss: Verschmelzung
- Übertragende Genossenschaft
- Raiffeisenkasse Dobersberg-Waldkirchen eGen
- Übernehmende Genossenschaft
- Raiffeisenbank im Thayatal eGen
- Rechtsgrundlage
- § 37a Abs. 5 BWG
Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2026
Raiffeisenbank im Thayatal eGen
Raiffeisenkasse Dobersberg-Waldkirchen eGen
Einlegerinformation nach § 37a Abs. 5 BWG
Die Raiffeisenbank im Thayatal eGen als übernehmende Genossenschaft und die Raiffeisenkasse Dobersberg-Waldkirchen eGen als übertragende Genossenschaft sollen verschmolzen werden.
Die entsprechenden Generalversammlungen haben bereits stattgefunden.
Rechtlicher Hinweis:
Für Einleger, die den beteiligten Banken mehr als € 100.000,– anvertraut haben, besteht aus Anlass der Verschmelzung ab sofort und innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den € 100.000,– übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Verschmelzung (voraussichtlich 19.9.2026) besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Raiffeisenbank im Thayatal eGen (35619g)
- Raiffeisenkasse Dobersberg-Waldkirchen eGen (49453a)