Zum Inhalt

Kontron AG (190272m) | Beschluss über die Veräußerung eigener Aktien 03.07.2026

Aktuelle Daten dieser Firma anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Firma anzeigen

Veröffentlichungen durch AG: Beschluss über die Veräußerung eigener Aktien

Rechtsgrundlage
§ 65 Abs. 1a AktG

Veröffentlicht auf EVI am 03.07.2026

Kontron AG 

Beschluss über die Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung 
gemäß § 65 Abs. 1a AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG (die "Gesellschaft") haben beschlossen, auf Grundlage der Rückkaufs- und Wiederverkaufsermächtigung für eigene Aktien der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 eine Veräußerung eigener Aktien durchzuführen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft veröffentlichten am 18. Juni 2026 auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter Link: Bericht über die beabsichtigte Veräußerung sowie die beabsichtigte Übertragung eigener Aktien | Kontron, einen Bericht über die Wiederveräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre auf Grundlage der Rückkaufs- und Wiederverkaufsermächtigung.

Der Gesellschaft gingen dreiundzwanzig Ausübungserklärungen für insgesamt 657.500 Aktienoptionen, die zum Bezug von 657.500 Stück Aktien der Gesellschaften berechtigen, von Bezugsberechtigten unter dem Aktienoptionsprogramm 2024/2025 ("AOP 2024/25") zu. Die Gesellschaft wird die Lieferungsverpflichtung aus dem Bestand eigener Aktien bedienen.

Des Weiteren hat die Gesellschaft beschlossen, auf Grundlage einer Sondervereinbarung im Juli 2026 bis zu 6.000 Aktien an bestimmte Mitarbeiter deutscher Standorte zu übertragen. Das Programm erfasst alle aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EPC Kontron Mobile Solutions als Teil der Kontron Europe GmbH (Deutschland). Die Gesellschaft wird die Lieferungsverpflichtung aus dem Bestand eigener Aktien bedienen.

Die Details zur Veräußerung und Übertragung eigener Aktien werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter Capital measures | Kontron Investor Relations veröffentlicht.

Verwendung eigener Aktien:

Veräußerung auf Basis des AOP 2024/25

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: 11. Juni 2025 (Beschluss am 13. Juni 2025 veröffentlicht)

Tag der Veröffentlichung zur beabsichtigten Verwendung eigener Aktien auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI): 18. Juni 2026

Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung: 3. Juli 2026

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN)

Beabsichtigtes Volumen der Veräußerung: 657.500 Stück eigene Aktien der Kontron AG (rund 1.03% des Grundkapitals der Kontron AG)

Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Die Aktien werden nach den Bedingungen des AOP 2024/25 zu EUR 15,30 je Aktie an die Bezugsberechtigten veräußert. 

Art der Veräußerung: Außerbörslich (Lieferung an Bezugsberechtigte aus dem AOP 2024/25 in Folge der Ausübung von Aktienoptionen) 

Zweck der Veräußerung: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juni 2025 (Lieferung von Aktienoptionen an Bezugsberechtigte unter einem Aktienprogramm)

Allfällige Auswirkungen der Veräußerung auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine. 

Aktienübertragungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschen Standorten – Tranche Juli 2026

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: 11. Juni 2025 (Beschluss am 13. Juni 2025 veröffentlicht)

Tag der Veröffentlichung zur beabsichtigten Verwendung eigener Aktien auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI): 18. Juni 2026 

Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: 3. – 7. Juli 2026

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN)

Beabsichtigtes Volumen der Übertragung: 6.000 Stück eigene Aktien der Kontron AG (rund 0,01% des Grundkapitals der Kontron AG)

Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Die Aktien werden nach den Bedingungen der Sondervereinbarung unentgeltlich an die Bezugsberechtigten übertragen. 

Art der Übertragung: Außerbörslich (Lieferung an Bezugsberechtigte auf Grundlage der Sondervereinbarung) 

Zweck der Übertragung: Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg, Förderung des langfristigen Vermögensaufbaus sowie Umsetzung der zugrunde liegenden Sondervereinbarung.

Allfällige Auswirkungen der Übertragung auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine. 

Verantwortlich für den Inhalt:
Kontron AG (190272m)