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Nauderer Bergbahnen AG (40994k) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 29. Juli 2026, 19:30 Uhr

Termin
Mittwoch, den 29. Juli 2026 um 19:30 Uhr
Ort
Veranstaltungszentrum
Nauders 358
6543 Nauders

Veröffentlicht auf EVI am 29.06.2026

10. ordentliche Hauptversammlung der 
Nauderer Bergbahnen AG

FN 40994 k
6543 Nauders, Gewerbegebiet 1

Einladung zu der am 29.07.2026 um 19:30 Uhr in 6543 Nauders, Nauders 358 (Veranstaltungszentrum) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

1. Tagesordnung

1.1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2. Vorlage

  1. des festgestellten Jahresabschlusses 2024/2025 samt Lagebericht,
  2. des Vorschlags für die Gewinnverwendung,
  3. des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes

1.3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2024/2025

1.4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/2025

1.5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/2025

1.6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026

1.7. Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlagen und Genehmigung des zugrundliegenden Sacheinlagevertrages gegen (teilweisen) Ausschluss der Aktionäre vom sekundären Bezugsrecht

  1. Das Grundkapital der Nauderer Bergbahnen AG soll von € 496.482,00 um mindestens € 76.119,00 auf mindestens € 572.601,00 bzw. um maximal € 82.665,00 auf maximal € 579.147,00 erhöht werden, dies durch Ausgabe von mindestens 76.119 bzw. maximal 82.665 neue auf Namen lautende Stückaktien zu dem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von € 1,00 je Aktie zuzüglich eines Agios in Höhe von € 13,30 je Aktie, mit Gewinnberechtigung rückwirkend mit Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Nauderer Bergbahnen AG, dies einerseits 
    - durch Ausgabe von 34.162 neue auf Namen lautende Stückaktien zu oberwähntem Betrag samt Agio an den Verein der Nauderer Touristiker gegen Sacheinlage einer noch offenen Darlehensforderung aus dem Darlehensvertrag vom 13.01.2016 des Vereins der Nauderer Touristiker gegenüber der Nauderer Bergbahnen AG in Höhe von € 488.516,60 samt Zinsen, samt Genehmigung des zugrunde liegenden Sacheinlagevertrages und andererseits 
    - durch Ausgabe von mindestens 41.957 bzw. maximal 48.503 neue auf Namen lautende Stückaktien zu oberwähntem Betrag samt Agio gegen sofort voll einzuzahlende Bareinlagen.
  2. Den Aktionären steht das primäre gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann bei sonstigem Ausschluss innerhalb einer Ausübungsfrist von zwei Wochen ab Veröffentlichung der Beschlussfassung in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) ausgeübt werden.
  3. Sollten einzelne Aktionäre ihr primäres gesetzliches Bezugsrecht nicht oder nicht fristgerecht ausüben, wächst dieses nicht den weiteren Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung zu, sondern kann der Verein der Nauderer Touristiker unter Ausschluss des sekundären Bezugsrechtes der weiteren Aktionäre weitere maximal 41.957 neue auf Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlage zu oberwähntem Betrag samt Agio übernehmen. Dieses sekundäre Bezugsrecht des Vereins der Nauderer Touristiker kann bei sonstigem weiteren Ausschluss der weiteren Aktionäre innerhalb einer weiteren Ausübungsfrist von zwei Wochen ab Ablauf des primären Bezugsrechtes ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist stehen den Aktionären keinerlei Bezugsrechte mehr zu.

1.8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrates den konkreten Betrag der Kapitalerhöhung als Änderung der Satzung (Gesellschaftsvertrag) und somit die bei vorstehender Kapitalerhöhung erforderlichen Satzungsänderungen in Punkt 3. der Satzung der Nauderer Bergbahnen AG zu beschließen

1.9. Berichte des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2024/2025 und zum laufenden Geschäftsjahr 2025/2026

1.10. Allfälliges

2. Information für Aktionäre

2.1. Zur Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung stehen den Aktionären ab dem 08.07.2026 folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. die in Tagespunkt 1.2. angeführten Unterlagen;
  2. die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 1.3. bis 1.5. sowie zu den Tagesordnungspunkten 1.7. und 1.8.;
  3. der Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zum Tagesordnungspunkt 1.6. sowie
  4. der schriftliche Bericht des Vorstandes der Nauderer Bergbahnen AG, insbesondere über den Grund des Ausschlusses der Aktionäre vom sekundären gesetzlichen Bezugsrecht im Rahmen vorstehender Kapitalerhöhung, und
  5. der Sacheinlagevertrag zwischen der Nauderer Bergbahnen AG und dem Verein der Nauderer Touristiker im Entwurf. 

2.2. Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 6543 Nauders, Gewerbegebiet 1, während den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.

2.3. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

3. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung | Vertretung

3.1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß Punkt 8.4. der Satzung berechtigt: Aktionäre von Namensaktien, die zum Zeitpunkt des Beginns der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

3.2. Vertretung von Aktionären:

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person durch eine schriftliche Vollmacht zum Vertreter zu bestellen.

Nauders, am 25.06.2026

Der Vorstand

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