Raiffeisenbank Wels eGen (94566v) | Verschmelzung
Raiffeisenbank Gunskirchen eGen (94301d)
Zusammenschluss: Verschmelzung
- Übertragende Genossenschaft
- Raiffeisenbank Gunskirchen, FN 94301d
- Übernehmende Genossenschaft
- Raiffeisenbank Wels eGen, FN 94566v
- Rechtsgrundlage
- § 37a Abs. 5 Bankwesengesetz
Veröffentlicht auf EVI am 23.06.2026
Verschmelzung der Raiffeisenbanken Wels eGen und Gunskirchen eGen
(Informationspflicht gem. § 37a Abs. 5 Bankwesengesetz)
Im Firmenbuch des Landes als Handelsgerichtes Wels sind unter FN 94566v die Raiffeisenbank Wels eGen mit dem Sitz in 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 58 und unter FN 94301d die Raiffeisenbank Gunskirchen mit dem Sitz in 4623 Gunskirchen, Raiffeisenplatz 1 eingetragen. In den Generalversammlungen am 28.05.2026 bzw. 26.05.2026 wurden die Beschlüsse gefasst, die beiden Institute zu verschmelzen.
Information zu Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 EUR pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Raiffeisenbank Wels eGen und der Raiffeisenbank Gunskirchen haben, werden diese nach der Verschmelzung im Anlassfall gemeinsam betrachtet.
Rechtlicher Hinweis:
Einleger, die den beteiligten Raiffeisenbanken mehr als 100.000 EUR anvertraut haben, haben aus Anlass der Verschmelzung ab sofort und innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den 100.000 EUR übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Verschmelzung besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Wir ersuchen Sie jedoch, uns auch weiterhin die Treue zu halten.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Raiffeisenbank Wels eGen (94566v)
- Raiffeisenbank Gunskirchen eGen (94301d)