EWO Versicherungsberatungs GmbH (196132f) | Gläubigeraufforderung 14.07.2026
Gläubigeraufforderung: Herabsetzung des Stammkapitals
- Grund
- Kapitalherabsetzung
- Frist
- 3 Monate ab Veröffentlichung
- Anmeldung von Forderungen bei
- Kontaktname
- EWO Versicherungsberatungs GmbH
- Rolle der Person
- Gesellschaft
Veröffentlicht auf EVI am 14.07.2026
Bekanntmachung
Die EWO Versicherungsberatungs GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Gleisdorf beabsichtigt, das Stammkapital, auf Basis der durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 neu eingeführten Grenze für das Mindeststammkapital von EUR 35.000,– (fünfunddreißigtausend Euro) um EUR 25.000,– (fünfundzwanzigtausend Euro) auf EUR 10.000,– (zehntausend Euro) nominell herabzusetzen.
Die Herabsetzung des Stammkapitals erfolgt durch Herabsetzung des Nennbetrages der Stammeinlagen und Rückstellung in die Kapitalrücklage zum Zweck der Einstellung des Betrages von EUR 25.000,– (fünfundzwanzigtausend Euro) in die Kapitalrücklage.
Allen Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen am Tag der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, leistet die Gesellschaft auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung.
Von Gläubigern, die sich nicht binnen drei Monaten vom Tag der letzten Veröffentlichung an, bei der Gesellschaft melden, wird angenommen, dass sie der beabsichtigten Herabsetzung des Stammkapitals zustimmen.
Die Gesellschaft
- Verantwortlich für den Inhalt:
- EWO Versicherungsberatungs GmbH (196132f)