Biogena Good Vibes AG (631791f) | Bezugsaufforderung 09.06.2026
Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung
- Rechtsgrundlage
- § 153 Abs. 2 AktG
Veröffentlicht auf EVI am 09.06.2026
Biogena Good Vibes AG
FN 631791f
Bezugsaufforderung
gemäß § 153 Abs. 2 AktG
In der am 15.05.2026 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Biogena Good Vibes AG, FN 631791f (die "Gesellschaft") wurde durch Beschluss dem Vorstand die Ermächtigung eingeräumt, gemäß §§ 169 ff AktG (genehmigtes Kapital) mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14.5.2031 von EUR 93.682.435,00 um bis zu EUR 46.763.794,00 gegen Barzahlung und/oder Sacheinlage allenfalls in mehreren Tranchen, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss (Direktausschluss) sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen.
In teilweiser Ausnützung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 8. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 8. Juni 2026, den Grundlagenbeschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 93.682.435,00 um bis zu EUR 5.205.080,00, auf bis zu EUR 98.887.515,00 durch Ausgabe von bis zu 5.205.080 neuen Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien), mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Oktober 2025 gegen Bareinlage und unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechtes der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien sind jeweils mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,– am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.
Neue Aktien, für die die Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, können von Investoren während der Angebotsfrist im Rahmen des digitalen Zeichnungsangebots über die Website des Emittenten www.biogena.com/aktie erfolgen.
Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Ablauf der Bezugs- und Angebotsfrist mittels Beschluss festgelegt. Die Aktionäre und die neuen Aktien zeichnenden Dritten werden voraussichtlich am oder um den 10. August 2026 über die Zuteilung der neuen Aktien informiert. Gleichzeitig wird das endgültige Ergebnis des Angebots, einschließlich der Anzahl der zugeteilten neuen Aktien, auf der Website der Emittentin unter www.biogena.com/aktie veröffentlicht.
Der Bezugs- und Annahmepreis, sohin jener Preis je neuer Aktie, zu dem bezugsberechtigte Personen die neuen Aktien beziehen können, wurde mit EUR 4,803 je neuer Aktie (der "Bezugs- und Angebotspreis") festgelegt. Unter Annahme einer vollständigen Platzierung und somit 5.205.080 neuen Aktien, beträgt das Bezugsverhältnis 18:1, sodass rechnerisch achtzehn (18) gehaltene Aktien zum Bezug von einem (1) Stück neuen Aktien gegen Bezahlung des Bezugspreises berechtigt. Bezugsberechtigte, deren Anzahl von bestehenden Aktien kein ganzzahliges Vielfaches des Bezugsverhältnisquotienten von achtzehn (18) ist, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben. Ein aufgrund des Bezugsverhältnisses allfällig verbleibender Spitzenausgleich verbleibt zur freien Verfügung des Vorstands. Das Bezugsverhältnis wird auch aufrechterhalten, wenn weniger als 5.205.080 neue Aktien ausgegeben werden. Dies kann zur Erhöhung des (prozentuellen) Anteils eines Aktionärs, der sein Bezugsrecht ausgeübt hat, am Grundkapital führen.
Die Bezugsfrist, während der Bezugsberechtigte bzw Aktionäre neue Aktien zeichnen können, beginnt am 10. Juni 2026 (00:00 Uhr) und endet am 24. Juni 2026 (24:00 Uhr) (die "Bezugsfrist"). Jeder Erwerber von bestehenden Aktien, der diese am oder nach dem 24. Juni 2026 erwirbt, erhält daher keine Bezugsrechte aus diesen bestehenden Aktien. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen somit wertlos. Sollten nach Ablauf der Bezugsfrist noch ungezeichnete neue Aktien verbleiben, können Aktionäre und dritte Personen, neue Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde zeichnen. Die Angebotsfrist hierfür beginnt am 10. Juni 2026 (0:00 Uhr) und endet voraussichtlich am 22. Juli 2026 (24:00 Uhr).
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein, ihre Bezugsrechte gemäß § 153 AktG innerhalb der Bezugsfrist, sohin im Zeitraum vom
10. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juni 2026
im Wege eines digitalen Zeichnungsangebotes über (www.biogena.com/aktie ("Zeichnungsstrecke") und durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Nach Ablauf der Bezugsfrist können neue Aktien nur noch für die Dauer Angebotsfrist gezeichnet werden, dies innerhalb des Zeitraums von 10. Juni bis 22. Juli 2026.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde zu billigenden und in Österreich zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen. Jegliche Kaufbestellungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen.
Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung.
Die Aktien der Gesellschaft sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 ("Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht stattfinden.
Salzburg, im Juni 2026
Der Vorstand der Biogena Good Vibes AG
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