REPLOID Group AG (548666m) | Außerordentliche Hauptversammlung 2026
Außerordentliche Hauptversammlung: 19. Juni 2026, 11:00 Uhr
- Termin
- Freitag, den 19. Juni 2026 um 11:00 Uhr
- Ort
- DC1
Durisolstraße 6
4600 Wels
Veröffentlicht auf EVI am 29.05.2026
REPLOID Group AG
Durisolstraße 6, 4600 Wels
Firmenbuch-Nummer 548666m
ISIN AT0000HRX5
Einladung
zu der am Freitag, den 19. Juni 2026, um 11:00 Uhr
im DC1, Durisolstraße 6, 4600 Wels stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und Abänderung des Beschlusses vom 22.11.2023
I. Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Freitag, 29. Mai 2026 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft im DC1, Durisolstraße 6, 4600 Wels, während der üblichen Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr, auf:
- Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 1,
- Muster-Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, und
- der vollständige Text dieser Einberufung.
Die vorgenannten Unterlagen sind spätestens ab Freitag, 29. Mai 2026, außerdem im Internet unter www.reploid.eu zugänglich und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
II. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Dienstag, 09. Juni 2026, 24:00 Uhr CET (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 14 Abs. 3 der Satzung, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 16. Juni 2026, 24:00 Uhr CET, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
| Per Post | REPLOID Group AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel |
|---|---|
| Per SWIFT | GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000HRX5 im Text angeben. |
| Per E-Mail | anmeldung.reploid@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang) |
| Per Telefax | +43 (0) 1 8900 500 50 |
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000HRX5) des Aktionärs;
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Dienstag, 09. Juni 2026, 24:00 Uhr CET) beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über ihre Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
| Per Telefax | +43 (0)1 8900 500 50 |
|---|---|
| Per E-Mail | anmeldung.reploid@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im Format: .tif, .pdf, etc.) |
| Per Post | REPLOID Group AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel |
| Per SWIFT | GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000HRX5 im Text angeben. |
| Persönlich | Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort |
Ein Muster-Vollmachtsformular und ein Muster-Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.reploid.eu abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht bis spätestens Donnerstag, 18. Juni 2026, 16:00 Uhr CET, bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter „Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben sind, zu erfüllen haben. Eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im „Fremdbesitz“) ist nicht zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Sonntag, 31. Mai 2026, 24:00 Uhr CET, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse REPLOID Group AG, z. Hd. Mag. Bernd Braunstein, Durisolstraße 6, 4600 Wels, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den Aufsichtsrat) auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).
Weitergehende Information über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.reploid.eu zugänglich.
Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
Die REPLOID Group AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Im Zusammenhang mit der Abhaltung von Hauptversammlungen der REPLOID Group AG ist es unerlässlich, personenbezogene Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der (ordentlichen oder außerordentlichen) Hauptversammlung zu verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die REPLOID Group AG die verantwortliche Stelle. Die REPLOID Group AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der REPLOID Group AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der REPLOID Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die REPLOID Group AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die REPLOID Group AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an datenschutz@reploid.eu. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der REPLOID Group AG unter www.reploid.eu zu finden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 110.043,– und ist eingeteilt in 110.043 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 110.043.
Wels, im Mai 2026
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
- REPLOID Group AG (548666m)