Günter Langebner Gesellschaft m.b.H. (53331d) | Firmenspaltung 29.05.2026
Autohaus Langebner GmbH (674909p)
Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Betrieb „Autohaus Günter Langebner“
- Übertragende Gesellschaft
- Günter Langebner Gesellschaft m.b.H., FN 53331d
- Übernehmende Gesellschaft
- Autohaus Langebner GmbH, FN 674909p
- Abgespaltener Anteil
- Betrieb „Autohaus Günter Langebner“
- Rechtsgrundlage
- § 7 SpaltG
Veröffentlicht auf EVI am 29.05.2026
Bekanntmachung
gemäß § 7 SpaltG
Die Firma
Günter Langebner Gesellschaft m.b.H., FN 53331d, mit dem Sitz in Wörgl
Innsbrucker Straße 63, 6300 Wörgl, (als übertragende/abspaltende Gesellschaft)
beabsichtigt, den Betrieb „Autohaus Günter Langebner“ nach den Bestimmungen des SpaltG im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme in die
Autohaus Langebner GmbH, FN 674909p, mit dem Sitz in mit dem Sitz in Wörgl
Innsbrucker Straße 63, 6300 Wörgl,(als übernehmende Gesellschaft)
mit Stichtag 31.12.2025 abzuspalten.
Der Spaltungs- und Übernahmsvertrag wurden am 27.05.2026 beim zuständigen Firmenbuchgericht, dem Landesgericht Innsbruck zu FN 674909p eingereicht.
Am Sitz der Günter Langebner Gesellschaft m.b.H., FN 53331d, liegen mindestens während eines Monats ab dem Datum der Einschaltung dieser Bekanntmachung, unter anderem, folgende Dokumente zur Einsicht auf:
- Der Spaltungs- und Übernahmevertrag
- Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Günter Langebner Gesellschaft m.b.H., FN 53331d, für die letzten drei Geschäftsjahre und die Schlussbilanz zum 31.12.2025.
Auf einen Spaltungsbericht des Vorstandes (der Geschäftsführung) und eine Prüfung der Spaltung durch einen Spaltungsprüfer wird gemäß §§ 4 und 5 SpaltG verzichtet.
Die Gläubiger und der Betriebsrat (es besteht kein Betriebsrat) der Gesellschaft können diese Dokumente einsehen und davon kostenlose Abschriften erhalten.
Jedem Gesellschafter – außer es erfolgt ein rechtswirksamer Verzicht - und dem Betriebsrat (es besteht kein Betriebsrat) wird unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt, den Gläubigern auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen.
In der Generalversammlung werden sämtliche Unterlagen aufliegen.
Die Gesellschafter (Anteilsinhaber), der Betriebsrat und die Gläubiger werden ausdrücklich auf ihre Rechte insbesondere gemäß § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen.
Die Geschäftsführung der Günter Langebner Gesellschaft m.b.H., FN 53331d.
Die Geschäftsführung der Autohaus Langebner GmbH, FN 674909p.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Günter Langebner Gesellschaft m.b.H. (53331d)
- Autohaus Langebner GmbH (674909p)