Windkraft Simonsfeld AG (330533d) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 26. Juni 2026, 17:00 Uhr
- Termin
- Freitag, den 26. Juni 2026 um 17:00 Uhr
- Ort
- Stadtsaal im Veranstaltungszentrum Z2000
Sparkassaplatz 2
2000 Stockerau
Veröffentlicht auf EVI am 28.05.2026
Windkraft Simonsfeld AG
2115 Ernstbrunn, Energiewende Platz 1, FN 330533d
Einberufung der 17. ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 17. ordentlichen Hauptversammlung der Windkraft Simonsfeld AG ein, die am Freitag, den 26. Juni 2026, um 17:00 Uhr, im Stadtsaal im Veranstaltungszentrum Z2000, Sparkassaplatz 2, 2000 Stockerau, stattfindet.
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 samt dem Lagebericht sowie des Konzernabschlusses 2025 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Unterlagen zur Hauptversammlung
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2. bis 5. der Tagesordnung können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 5. Juni 2026, unter folgender Adresse angefordert werden: per Post an Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn bzw. per E-Mail an hauptversammlung@wksimonfeld.at
Diese Unterlagen sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht liegen ebenso ab dem oben genannten Zeitpunkt zu den üblichen Büroöffnungszeiten in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 2115 Ernstbrunn, Energiewende Platz 1, zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre auf. Darüber hinaus sind diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wksimonsfeld.at/hauptversammlung spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 5. Juni 2026, zugänglich.
Teilnahme zur Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am 7. Tag vor der Versammlung, im Fall der kommenden Hauptversammlung ist dies Freitag, der 19. Juni 2026, anmelden, wobei die Anmeldung per Post an Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn; per Mail an hauptversammlung@wksimonsfeld.at, wobei die Anmeldung in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist, oder online unter www.wksimonsfeld.at/hauptversammlung erfolgen kann.
Der Vorsitzende der Versammlung kann nach Maßgabe räumlicher Verhältnisse zu Beginn der Hauptversammlung denjenigen Aktionärinnen und Aktionären, welche sich nicht rechtzeitig korrekt angemeldet haben, die Teilnahme an der Hauptversammlung gestatten. Mit dieser Erlaubnis zur Teilnahme ist kein Stimmrecht verbunden.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters
Jede/r Aktionär*in, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine/n Vertreter*in zu bestellen, die/der im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär hat, die/den sie/er vertritt. Für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wksimonsfeld.at/hauptversammlung Formulare zur Verfügung gestellt, die auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht bzw. von Weisungen in Bezug auf das Abstimmungsverhalten ermöglichen.
Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Textform erteilt werden und bei der Gesellschaft per Post an Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn oder per E-Mail an hauptversammlung@wksimonsfeld.at (als unveränderlicher pdf-Anhang) bis spätestens 25. Juni 2026, 12:00 Uhr, eingegangen sein. Vollmachten in Textform können auch noch am Versammlungsort bei der Registrierung vorgelegt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.
Ernstbrunn, im Mai 2026
Der Vorstand
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