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VALENCE Real Estate Advisory GmbH (427312a) | Firmenspaltung 22.05.2026

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HERBECK Vermögensverwaltung GmbH (679576b)

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Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Geschäftsanteil an der VALENCE Residential Development GmbH

Übertragende Gesellschaft
VALENCE Real Estate Advisory GmbH, FN 427312a
Übernehmende Gesellschaft
HERBECK Vermögensverwaltung GmbH, FN 679576b
Abgespaltener Anteil
Geschäftsanteil an der VALENCE Residential Development GmbH
Rechtsgrundlage
§ 7 SpaltG

Veröffentlicht auf EVI am 22.05.2026

Hinweis 

gemäß § 7 SpaltG:

Die VALENCE Real Estate Advisory GmbH, Firmenbuchnummer 427312a, mit dem Sitz in Mattsee und der Geschäftsanschrift Salzburgerstraße 16, 5163 Mattsee, beabsichtigt, durch einen Abspaltungsvorgang (verhältniswahrende Abspaltung zur Aufnahme) unter deren Fortbestand, nach den Bestimmungen des Spaltungsgesetzes mit Gesamtrechtsnachfolgewirkung und unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Artikels VI. des Umgründungssteuergesetzes einen Kapitalanteil, nämlich ihren Geschäftsanteil an der VALENCE Residential Development GmbH, Firmenbuchnummer 445889w, mit dem Sitz in Mattsee, und der Geschäftsanschrift Salzburgerstraße 16, 5163 Mattsee, entsprechend einer Stammeinlage im Nominale von € 14.000,00, davon gründungsprivilegiert € 4.000,00, hierauf geleistet € 2.000,00, mit dem Stichtag der Schlussbilanz zum 31.12.2025 auf die im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Salzburg zu Firmenbuchnummer 679576b registrierte HERBECK Vermögensverwaltung GmbH, mit dem Sitz in Mattsee, und der Geschäftsanschrift Salzburgerstraße 16, 5163 Mattsee, ohne Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft, abzuspalten.

Die gem. § 7 Abs. 1 SpaltG erforderlichen Unterlagen wurden dem Landes- als Handelsgericht Salzburg zu Firmenbuchnummer 427312a eingereicht.

Die Anteilsinhaber, die Gläubiger und der Betriebsrat sind gemäß § 7 Abs. 1 SpaltG auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hinzuweisen.

§ 7 Abs. 2 SpaltG lautet wie folgt:

(2) Mindestens während eines Monats vor dem Tag der Hauptversammlung, die über die Zustimmung zur Spaltung beschließen soll, sind gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG bereit zu stellen:

  1. der Spaltungsplan;
  2. die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der übertragenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre, weiters die Schlussbilanz, wenn der Spaltungsstichtag vom Stichtag des letzten Jahresabschlusses abweicht und die Schlussbilanz - gegebenenfalls in geprüfter Form - bereits vorliegt;
  3. falls sich der letzte Jahresabschluss auf ein Geschäftsjahr bezieht, das mehr als sechs Monate vor der Aufstellung des Spaltungsplans abgelaufen ist, eine Bilanz auf einen Stichtag, der nicht vor dem ersten Tag des dritten Monats liegt, welcher dem Monat der Aufstellung vorausgeht (Zwischenbilanz);
  4. der Spaltungsbericht;
  5. der Prüfungsbericht;
  6. der Bericht des Aufsichtsrats.

§ 7 Abs. 4 SpaltG lautet wie folgt:

(4) Den Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind die in Abs. 2 bezeichneten Unterlagen zu übersenden. Zwischen dem Tag der Aufgabe der Sendung zur Post und der Beschlussfassung muss mindestens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen.

§ 7 Abs. 5 SpaltG lautet wie folgt:

(5) Werden die in Abs. 2 bezeichneten Unterlagen nicht auf der Internetseite der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht, so ist den Gläubigern und dem Betriebsrat auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in Abs. 2 Z 1 bis 3 bezeichneten Unterlagen zu erteilen.

Die Geschäftsführung

Verantwortlich für den Inhalt:
VALENCE Real Estate Advisory GmbH (427312a)
HERBECK Vermögensverwaltung GmbH (679576b)