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AUSTRIACARD HOLDINGS AG (352889f) | Hinweisbekanntmachung 19.06.2026

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Veröffentlichungen durch AG: Hinweisbekanntmachung

Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 3 ÜbG, § 11 Abs. 1a ÜbG
Hinterlegungsort der Unterlagen

Veröffentlicht auf EVI am 19.06.2026

AUSTRIACARD HOLDINGS AG

Hinweisbekanntmachung

gemäß § 14 Übernahmegesetz ("ÜbG")

Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG gibt bekannt, dass die Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der AUSTRIACARD HOLDINGS AG gemäß § 14 Abs 1 ÜbG und die Beurteilung des Sachverständigen gemäß §§ 14 Abs 2 iVm 13 ÜbG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a ÜbG der Dai Nippon Printing Co., Ltd., eine Aktiengesellschaft nach japanischem Recht mit Sitz in Tokio und der Geschäftsanschrift 1-1-1 Ichigaya-Kagacho, Shinjuku-ku, Tokio 162-8001, Japan, eingetragen beim Tokyo Legal Affairs Bureau unter der Nummer 0111-01-012069, an die Aktionäre der AUSTRIACARD HOLDINGS AG vom 12. Juni 2026 ab dem 19. Juni 2026 kostenlos am Sitz der AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, während der üblichen Geschäftszeiten aufliegen und auf der Webseite der AUSTRIACARD HOLDINGS AG unter www.austriacard.com sowie der Webseite der Übernahmekommission unter www.takeover.at veröffentlicht sind. Zudem liegen die Stellungnahmen bei der Zahl- und Abwicklungsstelle, der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, auf.

Wien, am 19. Juni 2026

Der Vorstand

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AUSTRIACARD HOLDINGS AG (352889f)