voestalpine AG (66209t) | Wandelschuldverschreibung Geschäftsjahr 2025/2026
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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2025/2026
- Rechtsgrundlage
- § 174 Abs. 2 AktG
- Geschäftsjahr
- 2025/2026
Veröffentlicht auf EVI am 06.05.2026
voestalpine AG
Bekanntmachung
Der Vorstand der voestalpine AG hat eine Erklärung über den Umfang der im Geschäftsjahr 2025/2026 emittierten Wandelschuldverschreibungen beim Firmenbuchgericht gemäß § 174 Abs. 2 AktG hinterlegt. Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Linz, im April 2026
Der Vorstand
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