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voestalpine AG (66209t) | Wandelschuldverschreibung Geschäftsjahr 2025/2026

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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2025/2026

Rechtsgrundlage
  • § 174 Abs. 2 AktG
Geschäftsjahr
  • 2025/2026

Veröffentlicht auf EVI am 06.05.2026

voestalpine AG

Bekanntmachung

Der Vorstand der voestalpine AG hat eine Erklärung über den Umfang der im Geschäftsjahr 2025/2026 emittierten Wandelschuldverschreibungen beim Firmenbuchgericht gemäß § 174 Abs. 2 AktG hinterlegt. Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Linz, im April 2026

Der Vorstand

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