Dachstein Tourismus AG (75705g) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 3. Juni 2026, 12:00 Uhr
- Termin
- Mittwoch, den 03. Juni 2026 um 12:00 Uhr
- Ort
- OÖ Tourismus GmbH
Freistädter Straße 119
4041 Linz
OÖ Tourismus GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 04.05.2026
Einladung
zu der am Mittwoch, den 3. Juni 2026, ab 12:00 Uhr
in 4041 Linz, Freistädter Straße 119, im Seminarraum „KRAFTplatz“ der OÖ Tourismus GmbH
stattfindenden
87. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Dachstein Tourismus AG
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024/25 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
- Kenntnisnahme des Bilanzgewinnes sowie Vortrag auf neue Rechnung
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/25
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/25
- Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/25
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 13. Mai 2026 am Sitz der Gesellschaft Einsicht in die Unterlagen gem. § 108 Abs. 3 AktG zu nehmen. Den Aktionären werden auf Verlangen kostenlos Abschriften der in § 108 Abs. 3 AktG genannten Unterlagen übermittelt.
Gemäß Punkt 17. der Satzung der Dachstein Tourismus AG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte bei Inhabern von Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft jeweils zu Beginn der Hauptversammlung. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir jene Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, um Anmeldung bei der Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (office@bbds.at) bis spätestens 29. Mai 2026.
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Das Stimmrecht wird nach der Zahl der Stückaktien ausgeübt.
Es steht den Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gem. § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (office@bbds.at) übermittelt werden.
Gosau, im Mai 2026
Der Vorstand
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