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REPLOID Group AG (548666m) | Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts 28.04.2026

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Veröffentlichungen durch AG: Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts

Rechtsgrundlage
§ 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG

Veröffentlicht auf EVI am 28.04.2026

Bekanntmachung des Berichts des Vorstands

zum
Ausschluss des Bezugsrechts im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung unter Ausnützung des genehmigten Kapitals
gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG

Der Vorstand der REPLOID Group AG mit Sitz in Wels ist gemäß § 3 (7) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 51.233,00 durch Ausgabe von bis zu 51.233 Stück neue auf Inhaber oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Weiters ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen.

Der Vorstand der REPLOID Group AG plant nunmehr die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage von EUR 110.043,00 um EUR 838,00 auf EUR 110.881,00 durch Ausgabe von 838 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien, jeweils ohne Nennwert und mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00, zu einem Ausgabepreis von EUR 1.790,00 pro Aktie zu erhöhen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 3 (7) der Satzung der Gesellschaft – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – zu beschließen und das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 

Der Vorstand hat gemäß § 171 Abs. 1 AktG in sinngemäßer Anwendung von § 153 Abs. 4 AktG spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrates einen Bericht über die Entscheidung zum Ausschluss des Bezugsrechts zu veröffentlichen.

Der Bericht des Vorstands gemäß § 171 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 153 Abs. 4 AktG liegt ab dem Datum dieser Veröffentlichung am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf. Der Bericht kann zudem unter der E-Mail-Adresse investors@reploid.eu elektronisch angefordert werden.

Wels, 28. April 2026

Der Vorstand

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