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Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft (54504d) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 22. Mai 2026, 17:00 Uhr

Termin
Freitag, den 22. Mai 2026 um 17:00 Uhr
Ort
Festalm
Schlossgasse 1
5630 Bad Hofgastein

Veröffentlicht auf EVI am 23.04.2026

Gasteiner Bergbahnen AG

Bad Hofgastein, FN 54504d

Einberufung

zur am Freitag, den 22. Mai 2026 um 17:00 Uhr in der Festalm, Schlossgasse 1, 5630 Bad Hofgastein stattfindenden 47. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Gasteiner Bergbahnen AG.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25.
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des 
    Geschäftsjahres 2024/25.
  4. Beschlussfassung für die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/25.
  5. Beschlussfassung für die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25.
  6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025/26.
  7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 „Die Gesellschaftszeitung“, § 5 „Das Grundkapital“ sowie in § 10 „Hauptversammlung“.

    Auf Antrag gemäß § 109 Abs 1 AktG einer Aktionärin wird die Tagesordnung um die folgenden Punkte erweitert:
     
  8. Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds.
  9. Wahlen in den Aufsichtsrat.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 2. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Punkten 3. bis 7. der Tagesordnung sowie das Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 109 Abs 2 AktG der Aktionärin Oberbank AG samt Beschlussvorschlägen zu den Punkten 8. und 9. der Tagesordnung und Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9. gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf können ab dem 30. April 2026 unter folgender Adresse angefordert werden:

per PostGasteiner Bergbahnen AG, Bundesstraße 567, 5630 Bad Hofgastein
per E-Mailaktien@skigastein.com

Diese Unterlagen sowie ein Formular für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für die Erteilung beziehungsweise den Widerruf einer Vollmacht liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zu den Geschäftszeiten, Montag bis Freitag, werktags, von 08:00 bis 12:00 Uhr in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, Bundesstraße 567 in 5630 Bad Hofgastein, auf.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gemäß § 10 Abs 4 der Satzung der Gasteiner Bergbahnen AG sind alle Aktionärinnen und Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, die spätestens am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung, daher bis Dienstag, 12. Mai 2026, rechtswirksam als Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre der Anmeldung vor der Hauptversammlung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 19. Mai 2026, in Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

per Post oder Boten

Gasteiner Bergbahnen AG

Bundesstraße 567
5630 Bad Hofgastein

per E-Mail

aktien@skigastein.com

(wobei die Anmeldung in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist)

Ein Anmeldeformular ist ab sofort auf der Internetseite unter www.skigastein.com/aktien zugänglich und wird nach Verlangen zugesandt.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters

Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die bzw. der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die bzw. der im Namen der Aktionärin oder des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Person hat, die sie bzw. ihn vertritt. 

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden eingeladen, allfällige Vollmachten der Gesellschaft bis spätestens 21. Mai 2026, 12:00 Uhr, vorab per E-Mail an die vorstehend angeführte Adresse zu übermitteln. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Die Vollmacht muss einer bestimmen natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß für den Widerruf einer Vollmacht.

Auskunftsrecht

Jeder Aktionärin und jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen mögen an die Gesellschaft per E-Mail an aktien@skigastein.com bis Dienstag, 19. Mai 2026, 12:00 Uhr, übermittelt werden.

Einlass und Registrierung

Der Einlass und die Registrierung zur Hauptversammlung beginnt am 22. Mai 2026 um 16:30 Uhr. Es wird um möglichst frühzeitige Registrierung seitens der teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, um eine pünktliche Eröffnung der Hauptversammlung zu gewährleisten.

Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die Gasteiner Bergbahnen AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere jene gem. § 61 AktG, dies sind Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum/Firmenbuch- oder Registernummer, Nummer im Aktienbuch, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte bei der Hauptversammlung, Bankverbindung(en) sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum der bzw. des Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um den Aktionärinnen und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und somit in Entsprechung des Art. 6 Abs. 1 lit. b und/oder lit. c der DSGVO.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen und Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären und deren Vertreterinnen und Vertretern an der Hauptversammlung sowie zum Führen des Aktienbuches zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gasteiner Bergbahnen AG die verantwortliche Stelle. Die Dienstleister der Gasteiner Bergbahnen AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gasteiner Bergbahnen AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gasteiner Bergbahnen AG.

Ihr Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit können Sie per Brief oder E-Mail an folgende Adresse wahrnehmen: Gasteiner Bergbahnen AG, 5630 Bad Hofgastein, Bundesstraße 567.

Sie haben darüber hinaus das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Gasteiner Bergbahnen AG www.skigastein.com/datenschutz zu finden.

Bad Hofgastein, im April 2026

Der Vorstand

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