Bundeskanzleramt | Entschließung – Ernennung zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes 17.04.2026
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Entschließung – Ernennung zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes
- GZ des BKA
- 2026-0.288.189
Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2026
Entschließung
Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 7. April 2026, GZ S210020/60-BEV/2026, gemäß Artikel 147 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der geltenden Fassung Herrn Dr. Ronald Faber, LL.M. zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes ernannt.
Wien, am 7. April 2026
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