Biogena Good Vibes AG (631791f) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 15. Mai 2026, 10:00 Uhr
- Termin
- Freitag, den 15. Mai 2026 um 10:00 Uhr
- Ort
- Wolfgangseestraße 27
5023 Koppl
Veröffentlicht auf EVI am 16.04.2026
Biogena Good Vibes AG
Salzburg, FN 631791 f
Einberufung der 2. ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der Biogena Good Vibes AG, mit Sitz in Salzburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 631791 f (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionärinnen und Aktionäre zur zweiten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein, die am 15. Mai 2026, um 10:00 Uhr, in Wolfgangseestraße 27, 5023 Koppl, stattfindet.
I. Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024/2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
- Beschlussfasssung über
- die beabsichtigte Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel an einem Multilateralen Handelssystem der Wiener Börse AG;
- die Umwandlung von Namensaktien auf Inhaberaktien;
- die notwendigen Änderungen der Satzung im Zusammenhang mit den Beschlüssen zu a) und b).
- Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln gemäß dem Kapitalberichtigungsgesetz (KapBG) durch Umwandlung eines Teils der im Jahresabschluss zum 30.09.2025 ausgewiesenen gebundenen Rücklagen von EUR 154.847,00 um EUR 93.527.588,00 auf EUR 93.682.435,00 unter Ausgabe von 93.527.588 neuen Aktien und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien) (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz).
- Beschlussfassung über
- den Widerruf des in der Gründungssatzung eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß § 169 Aktiengesetz, sofern und soweit dieses noch nicht ausgenützt wurde;
- die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 14.05.2031 das Grundkapital der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu EUR 46.763.794,– gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage, allenfalls in mehreren Tranchen, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss (Direktausschluss) sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen; sowie
- die entsprechende Änderung der Satzung in §5 (Genehmigtes Kapital).
II. Unterlagen
Folgende Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 22. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 23. April 2026, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5020 Salzburg, Strubergasse 24, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten) und können auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos zugesandt werden:
- Jahresabschluss der Gesellschaft samt Lagebericht zum 30. September 2025;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zum 30. September 2025;
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG;
- Bericht des Vorstands gemäß § 2 Abs 5 KapGB;
- Bericht des Abschlussprüfers gemäß § 2 Abs 5 KapGB;
- die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 8.;
- Vollständiger Text dieser Einberufung; und
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte an Frau Susanne Hütter, Tel.: +43 662-231111-5100, E‑Mail: s.huetter@biogena.com. Zusätzlich werden die genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung aufliegen.
III. Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung durch den Aktionär unter der Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an anmeldung@biogena.com. Die Anmeldung hat der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 11. Mai 2026, zuzugehen.
IV. Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, mit Vollmacht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person (zumindest in Textform) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmachten müssen bis 11. Mai 2026, bei der Gesellschaft eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.
Die Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Anfrage zugesendet.
V. Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und Art 14 DSGVO
Die Biogena Good Vibes AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Biogena Good Vibes AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
VI. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Salzburg, im April 2026
Der Vorstand
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