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Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (99147f) | Ordentliche Generalversammlung 2026

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Ordentliche Generalversammlung: 18. Juni 2026, 10:00 Uhr

Termin
Donnerstag, den 18. Juni 2026 um 10:00 Uhr
Ort
Volkshochschule Liesing
Liesinger Platz 3
1230 Wien

Veröffentlicht auf EVI am 18.05.2026

Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft „Wien-Süd“
eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

Mittwoch, 18. Juni 2026, um 10:00 Uhr, in der Volkshochschule Liesing, Liesinger Platz 3, 1230 Wien

Tagesordnung:

  1. Bestellung des Schriftführers und der Stimmzähler durch den Versammlungsleiter
  2. Wahl der Protokollbeglaubiger
  3. Verlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  4. Geschäftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2025
  5. Rechnungsabschluss 2025
    a. Erläuterung der Bilanz zum 31.12.2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2025
    b. Bericht und Anträge des Aufsichtsrates
  6. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2025 und die Verwendung des Gewinnes
  7. a. Verlesung des Berichtes des Prüfungsverbandes über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2025
    b. Bericht und Anträge des Aufsichtsrates hiezu
  8. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
  9. Satzungsänderung in §7 Abs. 2 und §9 Abs. 1, §13
  10. Wahlen:  
    a. in den Vorstand
    b. in den Aufsichtsrat
  11. Allfälliges

Sollten Sie aus persönlichen Gründen diesen Termin nicht wahrnehmen können, so ersuchen wir Sie, von der Möglichkeit einer Vertretung durch Vollmacht Gebrauch zu machen, um die Beschlussfähigkeit der Generalsversammlung zu sichern. Die erforderlichen Vollmachtsformulare stellt Ihnen Ihr Verwaltungsteam gerne zur Verfügung.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Kurzfassung des Prüfungsberichtes liegen in der Zeit von 03. bis 17. Juni 2026 in der Genossenschaft „Wien-Süd“ auf. Gemäß § 35 der Satzung kann gegen vorherige telefonische Terminvereinbarung Einsicht während der Bürozeiten genommen werden.

Gemäß § 33 der Satzung ist die Generalversammlung beschlussfähig, wenn wenigstens 10 Prozent der Mitglieder der Genossenschaft anwesend oder vertreten sind. Nach Abwarten einer halben Stunde kann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder die Generalversammlung durchgeführt werden.

Wien, im Mai 2026

Mag. A. Weikhart e.h.
Obmann

Arch. Dipl.-Ing. C. Anderle e.h.
Obmannstellvertreter

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