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Emerald Horizon AG (517877i) | Bericht des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss 13.05.2026

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Veröffentlichungen durch AG: Bericht des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss

Rechtsgrundlage
§ 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG

Veröffentlicht auf EVI am 13.05.2026

Emerald Horizon AG 

Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz
FN 517877i

Bekanntmachung des Berichts des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss

gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Emerald Horizon AG, mit Sitz in Graz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz unter FN 517877i (die „Gesellschaft“), ist der Vorstand innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 520.447 durch Ausgabe von bis zu 520.447 auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Der Vorstand wurde ermächtigt, im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte (inklusive Dividendenberechtigung), Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfällige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen.

Mit Beschluss vom 12.05.2026 hat der Vorstand – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – nunmehr beschlossen, von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre um bis zu EUR 98.660 gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, dies unter Ausgabe von bis zu 98.660 auf Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 760,19 je Aktie (einschließlich Agio).

Der Vorstand hat hierzu gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG einen schriftlichen Bericht erstattet (der „Bericht des Vorstands"), der spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats zu veröffentlichen ist.

Der Bericht des Vorstands gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG liegt ab dem Datum dieser Veröffentlichung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft auf und wird von der Gesellschaft jedem Aktionär kostenfrei über Anfrage zugesandt. Der Bericht kann von jedem Aktionär unter der nachstehenden Adresse angefordert werden: office@emerald-horizon.com

Graz, am 13.05.2026

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Emerald Horizon AG (517877i)