Johannes van Soest GmbH (411562p) | Firmenspaltung 11.05.2026
Electromax GMBH (370835x)
Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Geschäftsanteil an der Electromax GMBH
- Übertragende Gesellschaft
- Johannes van Soest GmbH, FN 411562p
- Übernehmende Gesellschaft
- Electromax GMBH, FN 370835x
- Abgespaltener Anteil
- Geschäftsanteil an der Electromax GMBH, FN 370835x
- Rechtsgrundlage
- § 7 SpaltG
Veröffentlicht auf EVI am 11.05.2026
Hinweis
gemäß § 7 SpaltG
Die Johannes van Soest GmbH, FN 411562p, mit dem Sitz in Saalfelden am Steinernen Meer und der Geschäftsanschrift Pfaffing 34, 5760 Saalfelden am Stein. Meer, als übertragende Gesellschaft beabsichtigt ihren Geschäftsanteil an der Electromax GMBH, FN 370835x, mit dem Sitz in Saalfelden am Steinernen Meer und der Geschäftsanschrift Gewerbepark Harham 8, Harham 85 5760 Saalfelden am Stein. Meer, der einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von EUR 35.000,– entspricht auf die Electromax GMBH, FN 370835x, als übernehmende Gesellschaft durch Abspaltung zur Aufnahme unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 2 Z 2, 2. Fall SpaltG zum 31.12.2025 gemäß Art VI UmgrStG abzuspalten, wobei durch die Anwendung der verschmelzungsrechtlichen Regelungen des § 224 Abs. 3 AktG iVm § 17 Zi. 5 SpaltG die von der übernehmenden Gesellschaft spaltungsrechtlich erworbenen eigenen Anteile als Abfindung an den Gesellschafter der Johannes van Soest GmbH ausgekehrt werden. (Abspaltung zur Aufnahme).
Die gemäß § 7 Abs. 1 SpaltG erforderlichen Unterlagen (= der gemäß § 2 iVm 17 Z 1 SpaltG errichtete Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 28.04.2026) sind beim Landesgericht Salzburg als Firmenbuchgericht zu FN 411562p eingereicht worden.
Die Anteilsinhaber und die Gläubiger der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften werden hiermit auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen. Die Anteilsinhaber und die Gläubiger der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften können während eines Monats vor dem Tag der Generalversammlung, die über die Zustimmung zur gegenständlichen Spaltung beschließen soll, in Pfaffing 34, 5760 Saalfelden am Stein, die Unterlagen gem. § 7 Abs. 2 SpaltG (insbesondere Spaltungs- und Übernahmsvertrag sowie die Jahresabschlüsse der Johannes van Soest GmbH, FN 411562p für die letzten drei Geschäftsjahre und die Schlussbilanz) einsehen und unverzüglich davon kostenlose Abschriften erhalten.
Auf die Erstellung des Spaltungsberichtes (§ 17 i.V.m. § 4 SpaltG) sowie auf die Prüfung der Spaltung durch einen Spaltungsprüfer (§ 17 i.V.m. § 5 SpaltG) wird von den Gesellschaftern aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften gemäß § 17 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 6 schriftlich verzichtet.
Weder für die übertragende Gesellschaft noch für die übernehmende Gesellschaft besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Aufsichtsrates; ein Aufsichtsrat ist auch nicht auf freiwilliger Basis eingerichtet.
Die Gesellschafter aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften beabsichtigen, auf die Übersendung gemäß § 7 Abs. 4 SpaltG der in § 7 Abs. 2 SpaltG bezeichneten Unterlagen zu verzichten.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Johannes van Soest GmbH (411562p)
- Electromax GMBH (370835x)