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Kontron AG (190272m) | Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien 26.03.2026

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Veröffentlichungen durch AG: Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien

Rechtsgrundlage
  • § 65 Abs 1a AktG

Veröffentlicht auf EVI am 26.03.2026

Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG

Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025, welcher am 13.06.2025 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 25.03.2026 beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm I 2026") durchzuführen. 

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogrammes I 2026 lauten wie folgt:

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Kontron AG (190272m)