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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 152/2026

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Kollektivvertrag: KV 152/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 152/2026
Katasterzahl
IV/32/9

Veröffentlicht auf EVI am 30.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.257.768

KV 152/2026. Am 16. Februar 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Essigindustrie, Verband der Essenzenindustrie, Verband der Spirituosenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Re­publik Österreich; b) für alle Betriebe des Fachverbandes, welche Essenzen, Gärungsessig bzw. Spirituosen erzeugen, soferne die Herstellung dieser Produkte jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen. 

Der unter Registerzahl KV 152/2026, Katasterzahl IV/32/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag ist am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten und betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 24. März 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz