FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG (154675p) | Hinweisbekanntmachung 08.04.2026
Prospekte u. Anlegerinformation: Hinweisbekanntmachung
- Rechtsgrundlage
- § 8 Abs. 3 KMG
- Zeichnungsfrist
- 14.04.2026 - 14.06.2026
- Hinterlegungsort der Unterlagen
Veröffentlicht auf EVI am 08.04.2026
Hinweisbekanntmachung
der FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG, Wien, FN 154675p
gemäß § 8 Abs. 3 KMG über die Art und Weise der Veröffentlichung des Prospekts:
Die FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG bietet Anlegern ein Nachrangdarlehen mit fünfjähriger Laufzeit an. Anleger können während der Zeichnungsfrist die Veranlagung online über die Plattform unter https://fmtg-invest.at/ zeichnen. Bei der Veranlagungsform handelt es sich um ein qualifiziertes Nachrangdarlehen im Emissionsvolumen von bis zu EUR 18.000.000,00 (in Worten: EURO achtzehn Millionen).
Die Zeichnungsfrist beginnt am 14.04.2026 und endet mit dem Ablauf des 14.06.2026. Darüber hinaus kann die Emittentin die Zeichnungsfrist während der Angebotsfrist um bis zu 28 Tage verlängern.
Der vollständige Kapitalmarktprospekt wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG hinterlegt und dem Publikum gem. § 8 Abs 3 KMG für mindestens 10 Jahre auf der Website der FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG unter https://fmtg-invest.at zur Verfügung gestellt.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG (154675p)