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Österreichischer Rundfunk (71451a) | Stellenausschreibung Generaldirektor  bzw. Generaldirektorin des ORF 20.03.2026

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Stellenausschreibung: Generaldirektor  bzw. Generaldirektorin des ORF

Ausgeschriebene Stelle
Generaldirektor  bzw. Generaldirektorin des ORF
Ende der Bewerbungsfrist
Freitag, den 17. April 2026
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Organisation
Stiftungsrat des Österreichischen Rundfunks
Rolle/Funktion der Kontaktperson
Vorsitzender
Kontaktperson
Vorname
Heinz
Nachname
Lederer
Übermittlung
E-Mail
generaldirektorenbestellung@orf.at

Veröffentlicht auf EVI am 20.03.2026

Bestellung des Generaldirektors 
bzw. der Generaldirektorin des ORF

20.03.2026 

Der Vorsitzende des Stiftungsrats des ORF hat die Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des ORF infolge der derzeitigen Vakanz unverzüglich auszuschreiben (§ 27 Abs 1 ORF-Gesetz). Der Stiftungsrat bestellt den Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin für die Dauer der bis zum 31.12.2026 laufenden Funktionsperiode. 

Termin und Unterlagen

Bewerbungen müssen bis längstens 17. April 2026, 24:00 Uhr beim Vorsitzenden des Stiftungsrats unter folgender E-Mailadresse eingelangt sein: generaldirektorenbestellung@orf.at. Die Bestellung des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des ORF ist in der Sitzung des Stiftungsrats am 23. April 2026 vorgesehen.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht (§ 30g ORF-Gesetz).

Bewerber und Bewerberinnen werden um Angabe der konkreten Gründe ersucht, die sie für die Bestellung zum Generaldirektor bzw. zur Generaldirektorin geeignet erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs und eines Konzepts für den ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen für die ausgeschriebene Periode ersucht. 

Zu jedem der in Punkt a) - g) genannten Kriterien ist ein aussagekräftiges schriftliches Statement abzugeben, verbunden mit entsprechenden Nachweisen bzw. Referenzen. Zum Nachweis der Unbescholtenheit ist der Bewerbung eine aktuelle Strafregisterbescheinigung beizulegen.

Aufgaben des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin

Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin erfüllt die im ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 58/2025, insbesondere in § 23 aufgezählten und beschriebenen Aufgaben, besorgt die Führung der Geschäfte und vertritt den ORF gerichtlich und außergerichtlich. 

Anforderungen an den Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin

Zum Generaldirektor bzw. zur Generaldirektorin darf nur bestellt werden, wer voll geschäftsfähig ist, eine für die Aufgaben relevante Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder hinsichtlich des Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung nachweisen kann. Alle Bewerber und Bewerberinnen haben der Bewerbung eine ausdrückliche schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine Ausschlussgründe und keine Gründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz vorliegen. 

Für die Ausübung der Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin werden weiters die nachstehenden besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium, welches zur Ausübung der ausgeschriebenen Funktion befähigt, vorzugsweise in den Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement oder dem Studium gleichartige Berufserfahrung. 
  2. Führungserfahrung bzw. nachgewiesene Befähigung zur Übernahme komplexer und verantwortungsvoller Führungsaufgaben, organisatorische Fähigkeiten für die Leitung eines großen Medienunternehmens. 
  3. Vertiefte Kenntnisse des nationalen und internationalen Medienmarkts. 
  4. Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung des ORF (Unternehmenskultur, Change-Management, interne Kommunikation) sowie Verantwortung für die Unabhängigkeit des ORF.
  5. Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kenntnisse des Medien- und Unternehmensrechts und des ORF-Gesetzes. 
  6. Sehr gute analytische Fähigkeiten, Fähigkeit zur Lösung komplexer Problemstellungen und kreative Offenheit. 
  7. Hohe soziale Kompetenz, Kommunikationsstärke zur Vertretung des ORF national und international.

Die Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin verlangt Vertrauenswürdigkeit, Unbescholtenheit und ein Verhalten, das die Glaubwürdigkeit eines öffentlich‑rechtlichen Medienunternehmens  sicherstellt. Bewerber bzw. Bewerberinnen, die zum Hearing eingeladen werden, werden vom Stiftungsrat zu ihren subjektiven Einstellungen befragt:

Grundsätzliches zum Bestellungsverfahren

Bewerber und Bewerberinnen werden nur dann zur Bestellung zugelassen, wenn sie von einem Mitglied des Stiftungsrats zum Hearing, das am Tag der Bestellungssitzung stattfindet, nominiert und zur Bestellung vorgeschlagen werden. 

Bei der Auswahl von Bewerbern und Bewerberinnen für die Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin ist in erster Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen. Diese fachliche Eignung ist insbesondere auf Grund der facheinschlägigen Ausbildung, Dauer und Art der Berufserfahrung sowie der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber zu beurteilen.

Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert von der Bestellung des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin unter Berücksichtigung eines internationalen Vergleichs und der Vorgaben der Vergütungsarbeitsgruppe. 

Für den Stiftungsrat des Österreichischen Rundfunks:
Heinz Lederer, Vorsitzender

Verantwortlich für den Inhalt:
Österreichischer Rundfunk (71451a)