Aberg - Hinterthal - Bergbahnen Aktiengesellschaft (73327i) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 16. April 2026, 16:00 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 16. April 2026 um 16:00 Uhr
- Ort
- Eder Hotels GmbH – Hotel Eder
Am Dorfplatz 5
5761 Maria Alm am Steinernen Meer
Veröffentlicht auf EVI am 17.03.2026
Aberg – Hinterthal – Bergbahnen Aktiengesellschaft
5761 Maria Alm am Steinernen Meer
FN 73327i
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionär/innen unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 16.04.2026 um 16.00 Uhr stattfindenden 51. ordentlichen Hauptversammlung in Maria Alm, Eder Hotels GmbH – Hotel Eder, Am Dorfplatz 5, 5761 Maria Alm eingeladen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses inklusive Lagebericht des Vorstandes, des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024/25
- Beschlussfassung über das Jahresergebnis zum 31.10.2025 und dessen Verwendung
- Beschlussfassungen über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/25
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26
- Neuwahl des Aufsichtsrates
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 11 der Satzung diejenigen Aktionär/innen berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch als Aktionär/in der Gesellschaft eingetragen sind. Seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionär/innen bedarf es keiner Anmeldung zur Teilnahme vor der Hauptversammlung.
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 26.03.2026 liegen im Büro der Aberg – Hinterthal – Bergbahnen Aktiengesellschaft, Hochkönigstraße 8, 5761 Maria Alm, die Unterlagen (Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, Jahresabschluss mit Lagebericht, Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses, Bericht des Aufsichtsrates, Wahl des Abschlussprüfers sowie Wahlvorschlag für die Neuwahl des Aufsichtsrates samt Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Personen) zur Einsicht der Aktionär/innen auf, und zwar von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00–12.00 Uhr. Auf Verlangen werden den Aktionär/innen unverzüglich und kostenlos Abschriften der zur Einsichtnahme aufliegenden Unterlagen erteilt.
Jede/r Aktionär/in, der/die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine/n Vertreter/in zu bestellen, der/die im Namen des/der Aktionär/s/in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär/in hat, den/die er/sie vertritt (§ 113ff AktG). Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden und ist bis spätestens 15.04.2026 an die Adresse der Gesellschaft, 5761 Maria Alm am Steinernen Meer, Hochkönigstraße 8, zu übermitteln.
Maria Alm, 17.03.2026
Aberg – Hinterthal – Bergbahnen Aktiengesellschaft
Der Vorstand e.h.
- Verantwortlich für den Inhalt:
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