Sparkasse Oberösterreich Bank AG (78633m) | 2. Bekanntmachung zur Einziehung von Partizipationskapital 21.05.2026
Veröffentlichungen durch AG: 2. Bekanntmachung zur Einziehung von Partizipationskapital
- Betroffenes Wertpapier
- AT0000610605
Veröffentlicht auf EVI am 21.05.2026
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Promenade 11–13
4020 Linz
(Firmenbuchnummer: 78633m)
Bekanntmachung
betreffend die
Einziehung von Partizipationskapital
betreffend
118 Stück
"S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse"
WKN 061060
ISIN AT0000610605
1. Vorbemerkung
1.1. Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, seinerzeit Allgemeine Sparkasse Bankaktiengesellschaft ("Sparkasse OÖ"), hat im Oktober 1999 insgesamt 118 Stück "S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse", WKN 061060, ISIN AT0000610605 ("PartKap") begeben.
2. Grundsatzbeschluss des Vorstandes
Der Vorstand der Sparkasse OÖ beschloss am 7.April 2026 die Maßnahmen zu setzen, die in Bezug auf die Herbeiführung einer Beschlussfassung der Hauptversammlung der Sparkasse OÖ in Bezug auf die Einziehung des PartKap erforderlich sind und vorgelagert dazu den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit der beabsichtigten Vorgehensweise zu befassen.
3. Grundsatzbeschluss des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Sparkasse OÖ erteilte seine Zustimmung und Genehmigung zu den Maßnahmen, die vom Vorstand der Sparkasse OÖ in Bezug auf die Herbeiführung einer Beschlussfassung der Hauptversammlung der Sparkasse OÖ in Bezug auf die Einziehung des PartKap zu setzen sind.
4. Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung
Am 17. April 2026 wurde seitens der Sparkasse OÖ bekannt gemacht, dass die Beschlussfassung über die Einziehung des PartKap ein Tagesordnungspunkt der am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 15 Uhr, in den Geschäftsräumlichkeiten der Sparkasse OÖ stattfindenden 36. ordentlichen Hauptversammlung der Sparkasse OÖ ist.
5. Veröffentlichung der Einziehungsunterlagen
5.1. Für den Zeitraum ab 20. April 2026 bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der Sparkasse OÖ am 20. Mai 2026, lagen am Sitz der Sparkasse OÖ folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von PartKap auf:
- Der Einziehungsplan des Vorstands der Sparkasse OÖ;
- Der Einziehungsbericht des Vorstands der Sparkasse OÖ; und
- Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Sparkasse OÖ für die letzten drei Geschäftsjahre.
5.2. Jeder Aktionär der Sparkasse OÖ sowie jeder Berechtigte aus PartKap der Sparkasse OÖ konnte verlangen, dass im unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehend genannten Unterlagen erteilt wird.
6. Beschluss der Hauptversammlung
Am 20. Mai 2026 beschloss die Hauptversammlung der Sparkasse OÖ die Einziehung des PartKap. Mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses der Hauptversammlung der Sparkasse OÖ in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) ist das PartKap eingezogen.
7. Höhe der Barabfindung
Die Höhe der Barabfindung setzt sich zusammen aus:
- Einem Betrag von EUR 953,94 je Stück der "S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse", WKN 061060, ISIN AT0000610605 ("Barabfindungsbetrag");
- Einer Beteiligung am Gewinn für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 3 (Gewinnberechtigung) der Bedingungen für "S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse". Letztere beträgt, je Stück der "S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse" EUR 55 ("Gewinnbeteiligung 2025").
- eine zeitanteilige Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr 2026 gemäß § 3 (Gewinnberechtigung) der Bedingungen für "S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse" für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum Tag der Wirksamkeit der Einziehung (22. Mai 2026, 0.00 Uhr), soweit die Gewinnbeteiligung im ausschüttungsfähigen Gewinn für das Geschäftsjahr 2026 gedeckt ist ("Gewinnbeteiligung 2026").
8. Auszahlungsmodlitäten
8.1. Der Barabfindungsbetrag zuzüglich der Gewinnbeteiligung 2025 wird den „S-Partizipationsscheinen der Allgemeinen Sparkasse", WKN 061060, ISIN AT0000610605 (Verrechnungs-) Konten mit Valuta zum 22. Mai 2026 gutgeschrieben. Die Gewinnbeteiligung 2026 ist gleichzeitig mit der auf die Aktien der Sparkasse OÖ entfallenden Dividende für das Geschäftsjahr 2026 zur Zahlung fällig.
9. Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung
9.1. Jeder Berechtigte aus dem PartKap hat das Recht, innerhalb einer Frist von einem Monat ab dieser Bekanntmachung des Beschlusses betreffend die Einziehung des PartKap, die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung (unter sinngemäßer Anwendung der §§225c ff AktG) gerichtlich überprüfen zu lassen.
9.2. Ein Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung wäre beim zuständigen Gericht am Sitz der Sparkasse OÖ, das ist das Landesgericht Linz, Fadingerstraße 2, 4020 Linz, einzuleiten.
Linz, am 20. Mai 2026
Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich Bank AG
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