Sparkasse Oberösterreich Bank AG (78633m) | 1. Bekanntmachung zur Einziehung von Partizipationskapital 17.04.2026
Veröffentlichungen durch AG: 1. Bekanntmachung zur Einziehung von Partizipationskapital
- Betroffenes Wertpapier
- AT0000610605
Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2026
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Promenade 11–13
4020 Linz
(Firmenbuchnummer: 78633m)
Bekanntmachung
betreffend die
Einziehung von Partizipationskapital
betreffend
118 Stück
"S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse"
WKN 061060
ISIN AT0000610605
1. Vorbemerkung
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, seinerzeit Allgemeine Sparkasse Bankaktiengesellschaft ("Sparkasse OÖ"), hat im Oktober 1999 insgesamt 118 Stück "S-Partizipationsscheine der Allgemeinen Sparkasse", WKN 061060, ISIN AT0000610605 ("PartKap") begeben.
2. Grundsatzbeschluss des Vorstandes
Der Vorstand der Sparkasse OÖ beschloss am 7.April 2026 die Maßnahmen zu setzen, die in Bezug auf die Herbeiführung einer Beschlussfassung der Hauptversammlung der Sparkasse OÖ in Bezug auf die Einziehung des PartKap erforderlich sind und vorgelagert dazu den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit der beabsichtigten Vorgehensweise zu befassen.
3. Grundsatzbeschluss des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Sparkasse OÖ erteilte seine Zustimmung und Genehmigung zu den Maßnahmen, die vom Vorstand der Sparkasse OÖ in Bezug auf die Herbeiführung einer Beschlussfassung der Hauptversammlung der Sparkasse OÖ in Bezug auf die Einziehung des PartKap zu setzen sind.
4. Beschlussfassung als Tagesordnungspunkt der ordentlichen Hauptversammlung
Die Beschlussfassung über die Einziehung des PartKap ist ein Tagesordnungspunkt der am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 15 Uhr, in den Geschäftsräumlichkeiten der Sparkasse OÖ stattfindenden 36. ordentlichen Hauptversammlung der Sparkasse OÖ.
5. Veröffentlichung der Einziehungsunterlagen
5.1. Mit 20. April 2026 wird der Einziehungsplan des Vorstands der Sparkasse OÖ in der Ediktsdatei veröffentlicht werden, wobei zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und der endgültigen Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der Sparkasse OÖ mindestens ein Monat liegen muss.
5.2. Für den Zeitraum ab 20. April 2026 bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der Sparkasse OÖ, die frühestens nach Ablauf eines Monats ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt, liegen am Sitz der Sparkasse OÖ folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von PartKap auf:
- Der Einziehungsplan des Vorstands der Sparkasse OÖ;
- Der Einziehungsbericht des Vorstands der Sparkasse OÖ; und
- Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Sparkasse OÖ für die letzten drei Geschäftsjahre.
5.3. Jeder Aktionär der Sparkasse OÖ sowie jeder Berechtigte aus PartKap der Sparkasse OÖ kann verlangen, dass im unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehend genannten Unterlagen erteilt wird.
5.4. Mit dieser Bekanntmachung entspricht die Sparkasse OÖ ihrer gesetzlichen Verpflichtung in sinngemäßer Anwendung von § 221a AktG, die Aktionäre und Berechtigte aus Partkap fristgerecht auf ihre Rechte nach § 221a Abs 2 AktG (sinngemäß) hinzuweisen.
5.5. Mit der Bekanntmachung eines Beschlusses der Hauptversammlung der Sparkasse OÖ zur Einziehung des PartKap (voraussichtlich am 21. Mai 2026), ist das PartKap eingezogen.
6. Barabfindung und Angemessenheitsprüfung
6.1. Jeder Berechtigte aus dem PartKap hat anlässlich der Einziehung des PartKap das Recht auf eine angemessene Barabfindung und hat in diesem Zusammenhang das Recht, innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntmachung des Beschlusses betreffend die Einziehung des PartKap, die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung (unter sinngemäßer Anwendung der §§225c ff AktG) gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Sparkasse OÖ wird die Berechtigten auch in der Bekanntmachung des Beschlusses betreffend die Einziehung des PartKap auf dieses Recht hinweisen.
Linz, am 17. April 2026
Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich Bank AG
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