KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft (99133i) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 8. Mai 2026, 13:00 Uhr
- Termin
- Freitag, den 08. Mai 2026 um 13:00 Uhr
- Ort
- Zentrale der Kelag
Arnulfplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Veröffentlicht auf EVI am 10.04.2026
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Klagenfurt, FN 99133 i
Einberufung der Hauptversammlung
Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 8. Mai 2026, um 13.00 Uhr, in der Zentrale der Kelag, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, stattfindenden 83. ordentlichen Hauptversammlung der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft eingeladen.
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 mit Lagebericht sowie des Konzernabschlusses 2025 mit Konzernlagebericht samt Nachhaltigkeitserklärung, des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 und des Vorschlages über die Gewinnverwendung
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 samt Prüferbestellung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 2 (1), § 12 (3), § 13, § 19 (2) sowie § 20 (2)
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen stehen gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 17. April 2026, unter www.kelag.at/aktiencenter mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Einsicht und zum Download für die Aktionäre zur Verfügung. Halten Sie hierfür bitte die Nummer Ihrer gültigen Aktienurkunde oder Ihre Wertpapierdepotnummer bereit.
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Kelag für das Geschäftsjahr 2025 mit Lagebericht
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Kelag-Konzerns 2025 mit Konzernlagebericht samt Nachhaltigkeitserklärung
- Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6
- Zu Tagesordnungspunkt 4: Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG
- Zu Tagesordnungspunkt 6: § 2, § 12, § 13, § 19 sowie § 20 der Satzung der Kelag
Nachweisstichtag und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung ausgeübt werden können, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 28. April 2026, 24.00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind weiters nur jene Aktionäre berechtigt, die sich für die Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig schriftlich oder in Textform anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Ende des dritten Werktages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 5. Mai 2026, 24.00 Uhr, vorliegen. Die Anmeldung kann auf dem Postweg, per E-Mail, per Telefax oder auch über das Kelag-AktienCenter erfolgen:
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Corporate Finance and Treasury Management
Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax: +43 (463) 525-951498
E-Mail: aktienverwaltung@kelag.at
www.kelag.at/aktiencenter
Vertretung durch Bevollmächtigte gem. §§ 113 f AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Dieser nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden.
Die unterfertigte Vollmacht ist postalisch, per E-Mail im PDF-Format oder per Telefax an die Gesellschaft zu übermitteln:
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Corporate Finance and Treasury Management
Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax: +43 (463) 525-951498
E-Mail: aktienverwaltung@kelag.at
Die Vollmacht muss bis spätestens 7. Mai 2026 um 16:00 Uhr bei einer der zuvor genannten Adressen einlangen. Alternativ erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz stehen unter services.kelag.at/AktienCenter/AKT_DSGVO zur Verfügung.
Klagenfurt am Wörthersee, am 10. April 2026
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
- KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft (99133i)